Zahlungskontenrichtlinie schafft einheitliche Basis für hohes Verbraucherschutzniveau in Europa
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März 2014 auf europäischer Ebene erzielten Einigung zwischen
EU-Kommission, EU-Parlament sowie EU-Rat zur Zahlungskontenrichtlinie
eine Basis, dass das heute in Deutschland bereits bestehende hohe
Verbraucherschutzniveau bei Girokonten nunmehr auch in ganz Europa
gewährleistet sein wird. Die Deutsche Kreditwirtschaft betrachtet das
Girokonto als wesentliches Element zur Teilnahme am wirtschaftlichen
Leben und bargeldlosen Zahlungsverkehr. In Deutschland hat praktisch
jeder Zugang zu einem Girokonto.
Es ist zu begrüßen, dass bei den vorgesehenen Regelungen zur
Verbesserung der Transparenz der Entgelte für Girokonten auch die
damit verbundenen Serviceleistungen mit berücksichtigt werden können.
So werden auf nationaler Ebene geplante Vergleichsportale im Internet
nicht nur auf den reinen Preisvergleich abstellen, sondern auch
Informationen über weitere Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem
Girokonto bereitstellen, zum Beispiel Angaben zum Filial- und
Geldautomatennetz.
Auch zukünftig müssen jedoch alle Bankdienstleistungen bepreisbar
sein. Eingriffe in die Preisgestaltung der Anbieter lehnt die
Deutsche Kreditwirtschaft ab. Die erzielten Regelungen gewährleisten
darüber hinaus die finanzielle Eingliederung von Personen, die bisher
über kein Girokonto verfügen. So weisen zahlreiche Länder in Europa
bislang erhebliche Lücken beim Zugang zum Girokonto auf. In
Deutschland wird hingegen bereits seit 1995 durch die Empfehlung der
Deutschen Kreditwirtschaft zum "Girokonto für jedermann" der
Kontozugang für alle Verbraucher sichergestellt.
Pressekontakt:
Für die Deutsche Kreditwirtschaft
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Tel. 030 / 2021-1300
Fax: 030 / 2021-1905
E-Mail: presse@bvr.de
www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de
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Datum: 21.03.2014 - 13:31 Uhr
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