KOPP: BGH-Urteil deckt Wettbewerbsdefizite im Gasmarkt auf
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KOPP: BGH-Urteil deckt Wettbewerbsdefizite im Gasmarkt auf (15.07.2009)
Das heutige BGH-Urteil begrüße ich ausdrücklich. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass bei der bestehenden Öl-Gas-Preisbindung die Preise für Gas bei geänderten Bezugskosten nicht nur steigen, sondern auch sinken können und müssen. Energieversorger, die sich nicht so verhalten, schädigen das Image der gesamten Branche und dürfen sich nicht beschweren, wenn sie immer wieder Missbrauchsverfahren der Kartellbehörden ausgesetzt sind.
Die Versuche von Gasanbietern, sich dieser Selbstverständlichkeit immer wieder zu entziehen, ist ein Ausdruck vom Versagen des Wettbewerbs auf dem Gasmarkt. Die Politik muss dafür sorgen, dass hier endlich echter Wettbewerb Einzug hält.
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Datum: 16.07.2009 - 12:47 Uhr
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