GEMA setzt sich erfolgreich gegen "UseNeXT" durch
ID: 1037171
gerichtlichen Erfolg gegen die illegale Nutzung ihres Repertoires:
Das Landgericht Hamburg untersagte dem Anbieter des
Usenet-Zugangsdienstes "UseNeXT", der Aviteo Ltd. mit
Zweigniederlassung in München, die Nutzung von Werken der
Verwertungsgesellschaft. Nach mehreren Änderungen des Angebotes von
UseNeXT ist dies der dritte erfolgreiche Unterlassungstitel gegen den
Diensteanbieter.
LG Hamburg erweitert die Verantwortlichkeit von Zugangsdiensten
gegenüber Rechteinhabern
Die jüngste Entscheidung des LG Hamburg weitet die Haftung von
Zugangsdiensten substantiell aus. Nicht nur die explizite
Herausstellung und Bewerbung illegaler Nutzungsmöglichkeiten eines
Angebotes kann eine Haftung begründen. Auch die Ausgestaltung des
Angebotes kann bereits genügen, um besondere Verpflichtungen der
Dienstbetreiber gegenüber den Rechteinhabern auszulösen. Dies gilt
insbesondere, wenn das Angebot anonym ist, der Dienstbetreiber mit
seinem Angebot Erwerbszwecke verfolgt, bestimmte Werke mit einer
speziellen Zugangssoftware gezielt aufgefunden werden können und das
Angebot insgesamt klar auf den Download geschützter Werke
ausgerichtet ist. In einem solchen Fall ist der Dienstbetreiber in
der Pflicht, die von ihm geschaffene Gefahr für illegale Nutzung
geschützter Rechtsgüter zu beseitigen, etwa durch den Einsatz einer
geeigneten Filtersoftware, oder notfalls sogar den Dienst
einzustellen.
LG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen "UseNeXT"
Die GEMA hatte von den Dienstbetreibern nach der Durchführung von
Umgestaltungen auf Grund vorheriger gerichtlicher Titel einen
weitergehenden Schutz ihrer Werke gefordert. Dem war der
Diensteanbieter nicht nachgekommen. Das LG Hamburg hat nun eine
Unterlassungsverfügung antragsgemäß zu Gunsten der GEMA erlassen.
Gegenständlich waren zehn exemplarisch ausgewählte Werke des GEMA
Repertoires.
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, über den
Beschluss: "Der Erlass dieser einstweiligen Verfügung ist ein
positives Signal für alle Rechteinhaber. Sie bestätigt, dass Dienste,
deren Geschäftsmodell auf dem illegalen Download geschützter Werke
basiert und die dadurch Profit erzielen, den Rechteinhabern gegenüber
in der Pflicht stehen."
Das Usenet bietet die Möglichkeit, Dateien und Inhalte so zum
Abruf bereitzustellen, dass diese über zahlreiche Server weltweit
verteilt sind, zu denen Usenet-Dienstanbieter den Zugang vermitteln.
Viele Usenet-Dienstbetreiber verhindern bislang nicht, dass auch
urheberrechtlich geschützte Inhalte, wie beispielsweise Werke aus dem
GEMA-Repertoire, illegal heruntergeladen werden können.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
67.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie
von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Pressekontakt:
Ursula Goebel, Direktorin Kommunikation
E-Mail: ugoebel@gema.de, Telefon: +49 89 48003-426
Katharina Reindlmeier, PR-Managerin
E-Mail: kreindlmeier@gema.de, Telefon: +49 89 48003-583
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.03.2014 - 09:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1037171
Anzahl Zeichen: 3561
Kontakt-Informationen:
Stadt:
München
Kategorie:
Musik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 143 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"GEMA setzt sich erfolgreich gegen "UseNeXT" durch"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GEMA (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die GEMA klagt gegen Suno Inc., eine amerikanische Anbieterin von KI-generierten Audioinhalten. Sie wirft dem Unternehmen vor, geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs aus dem Repertoire der GEMA in dem Tool verarbeitet zu haben, ohne dafür eine Vergütung zu zahlen. Das KI-Tool erzeugte in zahlre
Sony/ATV Music, GEMA und PRS for Music setzen Zusammenarbeit fort: Einheitliche Lizenz für die europaweite Musiknutzung internationaler Top-Musikautoren ...
Die Musik aus der Feder von internationalen Komponisten und Textdichtern wie The Beatles, Amy Winehouse, Adele, Ed Sheeran, Drake oder Taylor Swift wird auch künftig über SOLAR Music Rights Management für die digitale Musiknutzung im europäischen Raum lizenziert. Sony/ATV Music Publishing und
BMG und GEMA bauen internationale Zusammenarbeit im Bereich digitaler Musiklizenzierung aus ...
Die GEMA und BMG setzen ihre langjährige Kooperation zur Lizenzierung von digitalen Musikdiensten für weitere drei Jahre fort. Mit dem neuen Vertrag erweitern die Partner den Lizenzierungsbereich des Repertoires von BMG auf insgesamt 86 Länder, die gemeinsam 1,8 Milliarden potenzielle Musiknut
Weitere Mitteilungen von GEMA
Roger Cicero exklusiv in tina: "Heute ist es eher normal, wenn Eltern sich trennen" ...
Roger Cicero, der King of Swing, gibt auf seinem neuen Album tiefe persönliche Einblicke. Im Exklusiv-Interview mit der Frauenzeitschrift tina. (EVT 26. März) verrät er vorab seine persönlichen Ansichten über Trennung, Liebe und Patchwork-Familie. Selber Scheidungskind und seit 2012 getrenn
Fritz vom rbb startet am 31. März sein neues Frühprogramm ...
Fritz vom rbb geht am 31. März 2014 mit modernisiertem Frühprogramm auf Sendung, holt Lisa Kestel (28) an Bord und den fernsehbekannten Chris Guse (35) vom Nachmittag in die Morgenschiene. "Alles, was ich in der vergangenen Nacht verpasst habe und für heute wissen muss", servieren di
Osterfestspiele 2014 - Ein Fest für Baden-Baden SWR2 und das Festspielhaus begleiten die Osterfestspiele Baden-Baden mit Live-Sendungen, Künstlergesprächen und Vorträgen in der Festivallounge im L ...
Die Osterfestspiele werden auch 2014 wieder in ganz Baden-Baden zu Hause sein - eine Eigenschaft, die sie mit dem Orchester teilen, das die Festspiele bestreitet: "Schön, Sie wiederzusehen", heißt folgerichtig auch das Leitmotiv, das sich durch die Stadt ziehen wird. Und durch die Stad
"Die große Überraschungsshow" im ZDF / Michelle Hunziker macht Menschen glücklich (FOTO) ...
Herzklopfen, Glücksgefühle, Emotionen: In der ersten Ausgabe "Die große Überraschungsshow" präsentiert Michelle Hunziker am Mittwoch, 26. März 2014, 20.15 Uhr, im ZDF Geschichten von besonderen Menschen, die in ihrem Leben Außergewöhnliches erlebt oder geleistet haben und mi




