Karlsruhe stärkt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
ZDF-Intendant Bellut: Entscheidung stärkt die Unabhängigkeit
ID: 1037352
öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seine Gremien und die
Rundfunkfreiheit in Deutschland. Die Karlsruher Richter haben klar
gestellt, dass das ZDF frei von Einflüssen des Staates sein muss und
von einzelnen gesellschaftlichen Gruppen nicht instrumentalisiert
werden darf. Die Entscheidung schafft auch Klarheit in der Frage, in
welchem Umfang politische Amts- und Mandatsträger Mitglieder der
ZDF-Organe sein können.
ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut erklärte heute in Karlsruhe: "Die
Entscheidung stärkt die Unabhängigkeit des ZDF im Interesse der
Bürgerinnen und Bürger. Karlsruhe hat die Bedeutung eines
unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont. Dabei hat das
Gericht die Aufsicht durch gesellschaftliche Gruppen gestärkt. Das
ZDF wird die anstehenden Beratungen der Länder zu den erforderlichen
Anpassungen des ZDF-Staatsvertrages konstruktiv begleiten."
Die Vorgabe der Karlsruher Richter, dass die Vertreter der
gesellschaftlichen Gruppen künftig in anderer Weise benannt werden
sollen, entspricht dem Vorschlag, den das ZDF bereits in seiner
Stellungnahme zum Verfahren eingebracht hat.
Mit der Vorgabe der Richter, die Zusammensetzung der
gesellschaftlich relevanten Gruppen im Fernsehrat zu überprüfen, wird
ein entscheidendes Prinzip des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in
Deutschland weiter entwickelt. In Zeiten rascher gesellschaftlicher
Veränderungen muss die Auswahl der Gruppen, die die Gesellschaft in
Gremien repräsentieren sollen, in einem kontinuierlichen und
transparenten Verfahren angepasst werden.
Der ZDF-Fernsehratsvorsitzende Ruprecht Polenz zeigte sich sehr
zufrieden mit dem klaren Bekenntnis des Verfassungsgerichts zur
Binnenkontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Polenz: "Damit
sollten die übergriffigen Versuche der Landesmedienanstalten, sich
als Generalkontrolleure des Fernsehens in Deutschland zu
positionieren, endgültig vom Tisch sein. Das sehr ausgewogene Urteil
des Bundesverfassungsgerichts gibt den Ländern klare Hinweise nicht
nur für die erforderlichen Nachbesserungen des ZDF-Staatsvertrages,
sondern auch für die Überprüfung der jeweiligen
Landesrundfunkgesetze, die die Arbeit der ARD-Anstalten regeln."
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Datum: 25.03.2014 - 11:35 Uhr
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