Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Urheberrecht gilt auch für Allgemeine Geschäftsbedingun

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Urheberrecht gilt auch für Allgemeine Geschäftsbedingungen!

ID: 1037413

Kopieren von AGB ist rechtlich riskant



(firmenpresse) - Heben sich Allgemeine Geschäftsbedingungen von üblichen juristischen Standardformulierungen ab, können sie urheberrechtlichen Schutz genießen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln. Dem Urteil liegt ein Fall zugrunde, bei dem ein Unternehmen für seinen Auftritt bei einem Online-Auktionshaus die von einem Anwalt ausgearbeiteten Geschäftsbedingungen eines Konkurrenten kopiert hatte.
OLG Köln, Az. 6 U 193/08

Hintergrundinformation:
Wer im Internet Geschäfte machen will - und sei es nur durch den nebenberuflichen Verkauf von Waren per Online-Auktion - hat viele rechtliche Pflichten. Dazu gehören die Impressumpflicht sowie diverse weitere Informationspflichten. Oft übernehmen gerade kleinere Unternehmen und Selbstständige einfach die Informationen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anderer Anbieter - häufig in der Annahme, dass für ein größeres Unternehmen wahrscheinlich ein Anwalt die entsprechenden Formulierungen ausgearbeitet hat und diese damit rechtssicher sind. Der Fall: Ein Rechtsanwalt hatte für einen Mandanten einen Konkurrenten abgemahnt, weil dieser bei Online-Auktionen seinen Informationspflichten gegenüber den Kunden nicht nachkam. Der Konkurrent reagierte umgehend: Er kopierte einfach die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens, welches ihn abgemahnt hatte. Nur seinen eigenen Firmennamen setzte er ein. Der Anwalt sah hier sein Urheberrecht verletzt - immerhin hatte er mit Sachkenntnis und individuellen Formulierungen besondere AGB für seinen Klienten erstellt. Er mahnte den Konkurrenten nun wegen einer Urheberrechtsverletzung ab. Dieser war der Meinung, dass Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht unter das Urheberrecht fallen würden. Obendrein handle es sich hier um standardisierte und übliche juristische Klauseln für einfachste Verkaufsfälle. Das Urteil: Nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung entschied das OLG Köln, dass auch Geschäftsbedingungen durchaus unter das Urheberrecht fallen können - unter der Voraussetzung, dass sie nicht nur juristische Standardformulierungen enthalten und eine individuelle Gedankenführung erkennen lassen. Die geprüften AGB zeigten "hinreichende schöpferische Eigenheiten" um sie als ein vom Urheberrecht umfasstes sprachliches Werk anzusehen. Das Unternehmen hätte die fremden AGB daher nicht einfach verwenden dürfen.


Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27.02.2009, Az. 6 U 193/08

Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal



Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Mayer: Dialog mit den islamischen Verbänden konstruktiv fortsetzen Privatsphäre kontra Datensammelwut: Christian Lindner im Dialog mit Frederick Richter am 07. April in Düsseldorf
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 25.03.2014 - 12:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1037413
Anzahl Zeichen: 2956

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 296 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Urheberrecht gilt auch für Allgemeine Geschäftsbedingungen!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z