Die Sommerzeit beginnt am 30. März 2014
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Die Zeitumstellung erfolgt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie weiteren Nachbarstaaten. Für die EU-Mitgliedstaaten ist sie durch europäische Regelungen vorgegeben. Die damit verbundene Angleichung der Zeitzählung aller EU-Mitgliedstaaten trägt wesentlich zum Funktionieren des europäischen Binnenmarktes bei. Die Sommerzeit gilt bis zur nächsten Zeitumstellung am 26. Oktober 2014.Sowohl MEZ als auch MESZ leiten sich von der Weltzeit ab. Die Weltzeit ist auf Greenwich in London bezogen, also auf die Zeitzone westlich von Deutschland. Die MEZ ergibt sich durch Hinzufügen einer Stunde bzw. die nun beginnende MESZ durch Hinzufügen zweier Stunden zur Weltzeit.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Zeit finden Sie auf der Internetseite der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).
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Datum: 25.03.2014 - 15:48 Uhr
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