Gartentrampoline – Unfälle mit schweren Verletzungen

Gartentrampoline – Unfälle mit schweren Verletzungen

ID: 1038769

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.



(firmenpresse) - 27.03.2014. Man sieht sie immer häufiger in Gärten. Die Rede ist von Gartentrampoline. Die Sprunggeräte werden vor allem von Kindern gerne als „Hüpfburg“ verwendet. Bewegung an der frischen Luft, Steigerung der Kondition, Gleichgewichtsgefühl und Motorik sind die Vorteile von Trampoline. Allerdings besteht bei unsachgemäßer Benutzung oder mangelhaftem Equipment, wie beispielsweise einem fehlenden Sicherheitsnetz, durch Unfälle ein sehr hohes Verletzungsrisiko, warnt Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

Schwere Kopf- und Rückenverletzungen, komplizierte Brüche an Armen und Beinen sind die häufigsten Unfallfolgen beim Trampolinspringen. Die Behandlungskosten werden von der gesetzlichen oder privaten Krankversicherung übernommen. Aber was ist mit den etwaigen Spätfolgen nach einer schweren Verletzung die zu einer Invalidität führen? Diese wichtige und nötige Absicherung bietet eine private Unfallversicherung, erläutert Jürgen Buck.

Kinder ziehen andere Kinder magisch an, noch dazu wenn ein so tolles Sprunggerät direkt in Nachbars Gar-ten steht. Wie ist die Haftung für fremde Kinder geregelt, die sich vielleicht auf dem Trampolin verletzen? Ein einfacher Hinweis auf die Benutzung auf eigene Gefahr und Haftung der Eltern reicht nicht aus. Der Experte rät dringend dazu, sich eine Einverständniserklärung der Eltern unterschreiben zu lassen, dass die Aufsichtspflicht weiterhin bei den jeweiligen Eltern verbleibt und nicht auf den Trampolinbesitzer übertragen wird. Unabhängig davon, muss jeder Trampolinbesitzer eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Jürgen Buck betont, dass das Trampolin selbstverständlich regelmäßig auf seine Sicherheit überprüft werden muss, um ein unfallfreies Springvergnügen zu gewährleisten.

Informationen zum sicheren Kauf und Aufbauanleitungen finden Trampolinspringer unter www.geldundverbraucher.de Rubrik „Gratis“. Wichtige Informationen speziell zur Absicherung von Kindern, finden Eltern ebenfalls unter der oben genannten Webadresse.


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Datum: 27.03.2014 - 12:40 Uhr
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