Karlsruher Urteil Thema im MDR-Rundfunkrat
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Schade, wird dem Rundfunkrat in dessen nächster Sitzung am kommenden
Montag in Leipzig eine erste Befassung des Aufsichtsgremiums des
Senders mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorschlagen. "Ob
es etwas zu verändern gibt, muss man sich sehr genau anschauen",
sagte Schade. Wenn ja, sei dies eine Gestaltungsaufgabe für den
Gesetzgeber. Soweit es in der Selbstorganisation des Rundfunkrates
liege, werde sie Anforderungen des Gerichts z. B. an Transparenz oder
an die Besetzung von Ausschüssen mit der bisher geübten Praxis
vergleichen lassen.
Eine Prüfung der möglichen Auswirkungen des Urteils hat auch der
Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrats, Frank Möhrer, angekündigt. Der
MDR-Staatsvertrag halte für die Berufung der Verwaltungsräte nur
deren Anzahl und die Herkunft aus dem drei Staatsvertragsländern
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fest, regele aber keine
weiteren Einzelheiten. Änderungen des Verfahrens seien allein Sache
der Länder als Rundfunkgesetzgeber, sagte Möhrer.
Pressekontakt:
Dr.-Ing. Gabriele Schade
Vorsitzende des Rundfunkrates
Tel.: (0341) 3 00 62 21
E-Mail: rundfunkrat@mdr.de
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Datum: 27.03.2014 - 13:03 Uhr
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