Anerkennung für ausländische Fachkräfte

Anerkennung für ausländische Fachkräfte

ID: 1040192

Am 1. April wird das Anerkennungsgesetz zwei Jahre jung



(PresseBox) - Eine positive Bilanz zieht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg zum zweiten Jahrestag des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), das seit dem 1. April 2012 in Kraft ist. "Damit erhalten Qualifizierte aus dem Ausland auch in Deutschland die Möglichkeit einer Anerkennung ihrer Ausbildung oder Qualifizierung", sagt IHK-Geschäftsführer Jürgen Hindenberg: "So ergeben sich neue berufliche Chancen für die Einzelnen und unsere Unternehmen können so auf qualifizierte Mitarbeiter zurück greifen. Durch das BQFG, auch Anerkennungsgesetz genannt, gibt es einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation im Vergleich zu einem deutschen Berufsabschluss."
Bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg sind insgesamt 219 persönliche Beratungen erfolgt. Daraus resultierten 63 Anträge, wovon 42 positiv beschieden wurden; davon 28 Mal die volle Gleichwertigkeit und 14 Mal eine teilweise Gleichwertigkeit. Weitere Anträge sind zur Zeit noch in Bearbeitung. Bei LerNet erfolgten 818 Beratungen. Dort findet eine Erstberatung zu allen ausländischen Abschlüssen statt inklusive Handwerk, Pflegeberufe, Studium etc.
Ansprechpartner bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg ist Stephan Münch, Telefon 0228/2284-185, E-Mail muench@bonn.ihk.de. "Auch wenn die Zahlen noch ausbaufähig sind, ist das Anerkennungsgesetz des Bundes ein effektives Instrument zur Arbeitsmarktintegration ausländischer Fachkräfte und zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland", so Münch. Die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse im Bereich der nichthandwerklichen Gewerbeberufe ist Aufgabe der IHKs. "Damit leisten wir nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland, sondern auch zur besseren Integration von Migrantinnen und Migranten in die deutsche Gesellschaft", sagt IHK-Geschäftsführer Hindenberg. Zur Sicherung gleicher Qualitätsstandards und einheitlicher Verfahren haben die IHKs in Deutschland das bundesweite Kompetenzzentrum, die IHK FOSA (Foreign Skills Approval), mit Sitz in Nürnberg gegründet. Die IHK FOSA (www.ihk-fosa.de) nimmt Anträge auf Anerkennung entgegen und prüft, inwieweit die ausländischen Qualifikationen mit entsprechenden deutschen Qualifikationen als gleichwertig eingestuft werden können. Die IHKs vor Ort beraten Menschen, die Interesse an einer Anerkennung ihres Abschlusses haben.



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Datum: 31.03.2014 - 12:16 Uhr
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