Stuttgarter Nachrichten: Justiz, Muslime
ID: 1040620
deutsche Strafgesetzbuch ins Wanken bringen kann. Zwar ist es gängige
höchstrichterliche Rechtsprechung, bei hier begangenen Straftaten
ausschließlich die Vorstellungen der hiesigen Rechtsgemeinschaft
anzuwenden. Herumgesprochen hat sich das aber nicht überall. Wer
sonst aber als die Gerichte kann unsere freiheitliche Verfassung
gegen religiösen Fanatismus verteidigen? Einen Kulturbonus für
Migranten und Muslime darf es nicht geben. Mord muss als Mord
bestraft werden, Recht Recht bleiben - ungeachtet der Täter-Herkunft.
Für Kulturrelativismus ist im Gesetz kein Platz.
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Datum: 31.03.2014 - 23:59 Uhr
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