„Der Kunde hat das Nachsehen.“
NOVENTIZ befürchtet steigende Kosten durch 7. Novelle der VerpackV
Höfels sowie die beiden Geschäftsführer Dr. Matthias Niggemann und Dirk Boxhammer befürchten, dass die geplanten Änderungen bei den sogenannten Branchenlösungen zu einem Anstieg der Entsorgungskosten führen.
Bislang muss die Entsorgung von Verkaufsverpackungen nicht über ein Duales System abgewickelt werden, wenn die Verpackungsabfälle etwa in kleingewerblichen Anfallstellen wie Hotels, Kantinen oder Handwerksbetrieben anfallen und entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verwertet werden.
Der Entwurf der 7. Novelle der Verpackungsverordnung sieht vor, dass künftig nur noch Branchenlösungen zugelassen sind, bei denen es einen direkten Bezug zwischen Hersteller und Anfallstelle bzw. Endverbraucher gibt. Doch kleingewerbliche Anfallstellen werden meist von Zwischenhändlern beliefert. Die Hersteller müssten aber nach dem Entwurf der 7. Novelle für die Entsorgung an ein Duales System Gebühren zahlen, könnten also nicht mehr alternativ entsorgen. „Faktisch heißt das, es wird so getan, als lande jede Verpackung in der gelben Tonne, obwohl die Realität anders aussieht“, kritisiert Dr. Matthias Niggemann. Zudem, so der NOVENTIZ-Geschäftsführer, würden damit die Ergänzungen zur Dualen Lizenzierung beschnitten. Von einer Wahlfreiheit für Industriekunden und einem dem Fortschritt dienenden Wettbewerb sei man mit dem Entwurf zur 7. Novelle weit entfernt. „Das trifft den unter Preisdruck stehenden Mittelstand besonders.“
Branchenkenner kritisieren zudem, dass durch die Einschränkung bzw. den Wegfall der Ergänzungen zu den Dualen Systemen – also Branchenlösung und Eigenrücknahme – die Marktmacht des ehemaligen Monopolisten Duales System Deutschland – der Grüne Punkt GmbH gestärkt werde. Das Unternehmen hat derzeit rund 50 Prozent Marktanteil. „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum eine gesetzliche Regelung dazu führen soll, dass vielfach nur noch Dual entsorgt werden darf und der ehemalige Monopolist rund die Hälfte des Marktes abdeckt“, kritisiert Dirk Boxhammer.
Weitere, ausführliche Informationen zur Position der NOVENTIZ GmbH zur 7. Novelle der Verpackungsverordnung finden Sie hier im Positionspapier: http://www.noventiz.de/docs/Positionspapier_zur_7._Novelle_der_VerpackV.pdf.
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NOVENTIZ ist ein innovativer Entsorgungsdienstleister. Seit der Gründung im Jahr 2007 ist die NOVENTIZ-Belegschaft auf rund 70 Mitarbeiter gestiegen. Im Jahr 2012 setzte das Unternehmen über 20 Millionen Euro um. In der „Gazellenstudie“ des Bundeswirtschaftsministeriums wird es als eines der Top-Unternehmen gelistet, das in nur wenigen Jahren eine beträchtliche Zahl von Arbeitsplätzen schuf und schwarze Zahlen schreibt. Mehr als 3.000 zufriedene Kunden wissen heute die Dienste der NOVENTIZ GmbH zu schätzen.
Als Entsorgungsdienstleister erfüllt das Unternehmen maßgeschneidert die Bedürfnisse von Kunden, die Abfälle entsorgen müssen genauso wie die von Betrieben, die Verpackungen in Verkehr bringen.
Ob Verkaufsverpackungen, Transportverpackungen, Standortentsorgung (z.B. für die Lebensmittelindustrie), Elektroschrott oder Batterien – NOVENTIZ optimiert die Entsorgungskosten schnell und zuverlässig. Das Prinzip ist denkbar einfach: Als Schnittstelle zwischen Verwertern bzw. Entsorgern sowie Industrie und Handel kauft NOVENTIZ Entsorgungskontingente in großen Mengen ein, reicht aber den Preisvorteil durch den Großeinkauf an die eigene Kundschaft weiter.
Der Vorteil für den NOVENTIZ-KUNDEN: Er sichert sich diesen Preisvorteil durch die Mengenkonditionen von NOVENTIZ und muss sich nicht mehr um die umfangreiche Bürokratie für die Entsorgung kümmern. Das übernimmt NOVENTIZ als direkter Vertragspartner des Kunden: angefangen von den Entsorgungsnachweisen bis hin zu Vollständigkeitserklärungen. Einfach, klar und kostengünstig.
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Datum: 02.04.2014 - 14:39 Uhr
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