Schwäbische Zeitung: Kommentar: Kein Ramadan-Rabatt
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sogenannte Ehrenmörder nun noch ein Ramadan-Rabatt? Nein, die
Befürchtung ist unbegründet. Im ersten Fall ist die Empörung
berechtigt. Wenn Richter einem Mörder Strafmilderung zubilligen, weil
er sich auf seine kulturelle Traditionen beruft, so sprengt das die
grundlegenden Wertmaßstäbe dieser Gesellschaft. Schon der Begriff
Ehrenmord ist eine Ungeheuerlichkeit, weil dabei die Ehre dem Täter
und die Unehre dem Opfer zufällt.
Der Rottweiler Fall liegt völlig anders. Hier hat sich der
Staatsanwalt der Auffassung des Gutachters angeschlossen, dass der
Angeklagte bei der Tat nicht voll zurechnungsfähig gewesen sei.
Es ist völlig unerheblich, ob diesem Schuldminderungsgrund
extremes Fasten, extremes Trinken von Alkohol oder eine sonstige
psychische Beeinträchtigung zugrunde liegt. Im Übrigen: Es gibt auch
nicht-muslimische Extremfaster.
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Datum: 03.04.2014 - 21:29 Uhr
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