Umweltstaatssekretärin Jacqueline Kraege: 'Sachlicher Dialog statt Wahlkampfpolemik'
ID: 104485
Umweltstaatssekretärin Jacqueline Kraege: "Sachlicher Dialog statt Wahlkampfpolemik"
Die Verunreinigung eines konventionellen Mais-Saatgutes mit der gentechnisch veränderten Maislinie NK 603 war in einem Labor in Sachsen nachgewiesen worden. Der dabei festgestellte Gehalt war äußerst gering, er lag über der Nachweisgrenze von 0,03 %, aber unter der Bestimmungsgrenze von 0,1 %. Kontrolluntersuchungen des Saatgutlieferanten haben den Befund nicht bestätigt. Zwei Kontrolluntersuchungen des in Rheinland-Pfalz beschlagnahmten Saatgutes durch die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt LUFA in Speyer zeigten ebenfalls ein negatives Ergebnis. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Untersuchungen in Sachsen war das Saatgut bereits zum großen Teil ausgesät.
Ohne das Ergebnis in Sachsen in Zweifel zu ziehen, geht Rheinland-Pfalz in Anbetracht der eigenen negativen Ergebnisse davon aus, dass im Ausgangssaatgut allenfalls geringste Spuren einer Verunreinigung mit GVO vorliegen.
Die Behörden veranlassten vorsorglich Schutzmaßnahmen: Um auch nur entfernt mögliche schädliche Auswirkungen auf die Umwelt zu verhindern, hat die zuständige Behörde - die SGD Süd ? folgende Maßnahmen getroffen:
? Die betroffenen Landwirte wurden ermittelt. Das noch nicht ausgesäte Saatgut wurde unverzüglich zurückgerufen und aus dem Verkehr gezogen.
? Für das bereits ausgesäte Saatgut wurde der Umbruch der Maispflanzen und Neuaussaat empfohlen.
? Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wurde auch eine Verwertung des Erntegutes in einer Biogasanlage unter bestimmten Bedingungen zugelassen.
Das Saatgut war nur in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz verkauft worden. Das vorsorgliche Vorgehen wurde mit Baden-Württemberg abgestimmt.
Die Behörden überwachen das Vorgehen: Die betroffenen Landwirte haben sich für die Alternative entschlossen, die Pflanzen aufwachsen zu lassen und in einer Biogasanlage zu verwerten. Die Überwachungsbehörde verfolgt mit Unterstützung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum über die gesamte Vegetationsperiode bis zur Ernte und Verwertung des Ernteguts den Verlauf und überwacht diesen. Die Verwertung der Maispflanzen in einer Biogasanlage stellt sicher, dass die Interessen der Verbraucher nicht beeinträchtigt werden.
Maislinie NK 603 ist für Futtermittel und für Lebensmittel zugelassen: Für die Maislinie NK 603 ist das Zulassungsverfahren für den Anbau in der EU zwar noch nicht abgeschlossen, sie ist aber zum Import und zur Verarbeitung zu Lebens- und Futtermitteln in der EU zugelassen. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung von Verbrauchern wäre also auch im Falle eines hypothetischen Eintrags in die Lebensmittelkette nicht zu befürchten.
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Datum: 20.07.2009 - 21:05 Uhr
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