Neues BGH Urteil über die Wirksamkeit von Nettopolicen.
ID: 1045655
awt Rechtsanwälte informiert über eine aktuelle Entscheidung im Versicherungsrecht:
Mit Urteil vom 12.03.2014 hat der IV. Zivilsenat des BGH über die Wirksamkeit einer zusammen mit einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Netto-Police) zu entscheiden (Az.: IV ZR 295/13 und IV ZR 255/13). Der Bundesgerichtshof trifft zwei wesentliche Feststellungen. Eine gesondert vereinbarte Kostenausgleichsvereinbarung ist wirksam und stellt keine Umgehung von § 169 Abs. 5, S. 2 VVG dar. Außerdem stellt der BGH klar, dass die Kostenausgleichsvereinbarung des Versicherers hinreichend transparent im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB ist.
Insgesamt kommt daher der BGH zu der Auffassung, dass die Kostenausgleichsvereinbarung der Klägerin mit dem Versicherungsnehmer wirksam vereinbart werden kann, weshalb der Versicherungsnehmer die aus der Kostenausgleichsvereinbarung vereinbarten Abschluss- und Einrichtungskosten in den vereinbarten monatlichen Beträgen zu bezahlen hat. Es muss jedoch die Möglichkeit eine Kündbarkeit bestehen.
Awt Rechtsanwälte begrüßt diese Entscheidung, da sich hiermit die bislang ebenfalls vertretene Gegenansicht über eine mögliche Umgehung und somit Unwirksamkeit der KAV als unzutreffend herausgestellt hat. Schließlich entspricht es dem gesetzgeberischen Willen, aus Gründen der Transparenz, die Bezahlung der Abschluss- und Einrichtungskosten im Rahmen einer separaten Vereinbarung zu regeln.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über awt Rechtsanwälte
awt Rechtsanwälte ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei mit einem besonderen Schwerpunkt im Bereich Forderungsmanagement. awt Rechtsanwälte sieht sich als serviceorientierter Dienstleister mit übergreifender Branchenkompetenz. awt Rechtsanwälte zählt zu den erfahrenen und anerkannten deutschen Anwaltskanzleien im Bereich Forderungsmanagement und verfügt über ein hochqualifiziertes Team aus Rechtsanwälten, Rechtsanwaltsfachangestellten, IT-Spezialisten und anderen Fachkräften.
Bayerstraße 27, 80335 München
Datum: 10.04.2014 - 14:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1045655
Anzahl Zeichen: 1800
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andreas Thiel
Stadt:
München
Telefon: 08959989760
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 324 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neues BGH Urteil über die Wirksamkeit von Nettopolicen."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
awt Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).