Markise auf Balkon kann verlangt werden
Der Vermieter muss die Anbringung einer Markise auf dem Balkon erlauben, soweit dies sein Eigentum nicht erheblich beeinträchtigt - AG München vom 07.06.2013, 411 C 4836/13
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler(firmenpresse) - Der Frühling naht in großen Schritten, und noch freut sich jeder über die Sonne. Aber schon bald wird sie wieder so vom Himmel brennen, dass sich mancher Mieter auf seinem Balkon ein wenig Schatten wünscht und gerne eine Markise anbringen würde. Nach einem Urteil des AG München ist der Vermieterunter bestimmten Umständen auch verpflichtet, der Montage einer solchen Markise zuzustimmen, und kann den Mieter nicht darauf verweisen, einen Sonnenschirm aufzustellen.
Das Urteil des AG München zur Markise
Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon ist nach Auffassung des Gerichts ein sozial übliches Verhalten und könne durch das Aufstellen von Sonnenschirmen nur unzureichend gewährleistet werden. Zudem nehmen diesen den ohnehin beschränkten Platz auf dem Balkon weiter weg. Eine Markise werde zwar mit dem oberen Balkon verschraubt und stelle eine bauliche Veränderung dar, zu der der Vermieter zustimmen müsse. Soweit der Mieter aber bereit sei, die Markise fachgerecht anbringen lassen, bei Auszug wieder zu entfernen und im Hinblick auf das Aussehen sich nach den Wünschen des Vermieters zu richten, habe der Vermieter diese Genehmigung zu erteilen. Er könne in diesem Fall dann auch nicht wie in diesem Prozess geschehen einwenden, dass das einheitliche Erscheinungsbild des Gebäudes nicht gewahrt werde. Dieses würde nämlich noch viel stärker beeinträchtigt, wenn jeder Mieter ein bis zwei unterschiedliche Sonnenschirme auf seinem Balkon aufstelle.
Bei dem Urteil des AG München handelt es sich zwar um ein einzelnes Urteil eines unterinstanzlichen Gerichts, allerdings ist es gut begründet. Soweit die Mieter bereit sind, die Markise auf eigenen Kosten fachgerecht anbringen zu lassen und sich im Hinblick auf die Optik nach den Wünschen des Vermieters richten, dürften sie auch in anderen Städten unter Verweis auf dieses Urteil die Zustimmung des Vermieters zu einer Markise verlangen können.
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Datum: 10.04.2014 - 11:50 Uhr
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