Neue Energieausweise ab 1. Mai: Pflichten für Eigentümer / Energieausweise bequem online bestellen / Tipps für Anbieterauswahl / 15.000 Euro Strafe bei Nichtvorlage möglich
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(EnEV 2014) gelten für Haus- und Wohnungsbesitzer ab dem 1. Mai 2014
neue Regelungen für Energieausweise. Künftig müssen in gewerblichen
Immobilienanzeigen neben dem Wert für den Endenergieverbrauch bzw.
Endernergiebedarf, dem Baujahr und den wesentlichen
Heizenergieträgern des Gebäudes zusätzlich die Angaben zur
Energieeffizienzklasse veröffentlicht werden. Diese ist in neu
ausgestellten Ausweisen für Wohngebäude mit den Stufen A+ bis H
anzugeben, wie sie von Elektrogroßgeräten bekannt ist. Das
erleichtert die Bewertung der Energieeffizienz einer Immobilie.
Energieausweis online: Darauf sollten Verbraucher achten
Im Falle von Neuvermietung oder Verkauf müssen sich Eigentümer
rechtzeitig um einen gültigen Ausweis für das Gebäude kümmern.
Spätestens bei der Objektbesichtigung muss er den Interessenten
unaufgefordert vorgelegt werden. Der einfachste und kostengünstigste
Weg ist die Bestellung über das Internet, zum Beispiel auf
www.senercon.de/energieausweis. "Kunden sollten bei Online-Angeboten
nicht allein auf den Preis schauen", sagt Christian Reher,
Abteilungsleiter Energieausweise der SEnerCon. "Wichtig ist, dass die
Aussteller alle Daten erheben, die für einen gültigen Ausweis
notwendig sind und diese auch auf Plausibilität prüfen."
Der Anbieter muss nach § 21 der EnEV zur Ausstellung berechtigt
sein und zusichern, dass der Ausweis ein nach der EnEV 2014
gesetzeskonformes Dokument ist. Zudem ist eine Registriernummer des
Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) auf den neuen
Energieausweisen Pflicht. Da die Modernisierungsempfehlungen ab Mai
2014 verpflichtender Bestandteil des Energieausweises sind, hat der
Ausweis sinnvolle und kostengünstige Modernisierungsempfehlungen zu
enthalten. Die Ausweisart, verbrauchs- oder bedarfsorientiert, muss
für das Gebäude zugelassen sein.
Unter http://www.senercon.de/energieausweis können Energieausweise
schon ab 35 Euro beauftragt werden. Die Ingenieure der SEnerCon haben
bereits 38.000 Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
ausstellt. Energieausweise sind in der Regel zehn Jahre gültig.
Fehlender Energieausweis: bis zu 15.000 Euro Strafe
Der Pflicht, einen gültigen Energieausweis zu besitzen, sollten
Eigentümer in jedem Fall nachkommen. Bei Vertragsabschluss müssen sie
Mietern, Pächtern oder Käufern ein Exemplar oder eine Kopie des
Ausweises aushändigen. Die Nichtvorlage kann als Ordnungswidrigkeit
mit bis zu 15.000 Euro Strafe geahndet werden. Künftig sind zudem
unabhängige Stichprobenkontrollen von Energieausweisen durch die
Länder möglich.
Energieausweise für Nichtwohngebäude
Die Neuerungen der EnEV 2014 betreffen nicht nur Wohngebäude. Bei
einigen Nichtwohngebäuden mit starkem Publikumsverkehr sind selbst
ohne vorgesehenen Nutzerwechsel Angaben zur Energieeffizienz unter
bestimmten Voraussetzungen verpflichtend. So muss in öffentlichen
Gebäuden bereits bei einer Nutzfläche von mehr als 500 Quadratmetern
ein Energieausweis aushängen. Liegt ein Energieausweis vor, besteht
in nichtbehördlichen Gebäuden wie größeren Geschäften, Restaurants,
Hotels und Banken ab 1. Mai ebenfalls die Pflicht zum Aushang.
Über die SEnerCon GmbH
Die SEnerCon GmbH (www.senercon.de) berät seit 1992 erfolgreich
Hauseigentümer und Mieter bei der Senkung des Heizenergie- und
Stromverbrauchs. Für ihre Kunden - Kommunen, Verbände und
Finanzdienstleister - entwickelt die SEnerCon dialogbasierte
Beratungsangebote für Endverbraucher, die den persönlichen
Energiekonsum bilanzieren und zu Handlungsschritten motivieren. Zu
den weiteren Leistungen zählen die Überprüfung und Bewertung der
Anschlussleistung, die Erstellung von Energieausweisen, die
Gebäudeenergieberatung sowie die Energieberatung von Unternehmen und
die Evaluierung von Klimaschutz-Projekten. Die SEnerCon erstellt
zudem Heizgutachten für Mieter und Eigentümer sowie Gutachten über
die sogenannte Energieanalyse aus dem Verbrauch für Eigentümer.
Pressekontakt:
Christian Reher
SEnerCon GmbH
Hochkirchstr. 11
10829 Berlin
Tel.: 030 / 23 62 34 90 - 25
Fax: 030 / 36 99 61 - 10
E-Mail: christian.reher@senercon.de
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Datum: 16.04.2014 - 10:12 Uhr
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