Mobilität auf zwei Rädern: Im Frühling nehmen Unfälle zu
Eigene und fremde Absicherung mildert Folgen
BVK Düsseldorf(firmenpresse) - Düsseldorf, 16. April 2014 - Der Frühling ruft mit seinen milden Temperaturen und viele wollen nach draußen, sich bewegen oder auf Fahrradtouren die blühende Umgebung genießen. Doch das Schöne hat leider auch seine Schattenseiten: Da viele im Winter aufs Rad verzichteten, sind sie noch darin ungeübt. Gerade zum Frühlingsbeginn häufen sich deshalb Unfälle auf zwei Rädern. Einige davon sind schwer und die Leidtragenden werden für ihr weiteres Leben was davon haben. "Hier können Unfallversicherungen weiterhelfen", informiert Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) "Passiert ein Unfall, übernehmen sie alle Kosten, die durch die dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen entstanden sind, bis hin zur Invalidität. Manche Vertragsvarianten bieten sogar einen Hinterbliebenenschutz für die Familie an."
Kinderkulanz in der privaten Haftpflicht
Doch manchmal trifft es nicht einen selbst, sondern andere. Auch das kann ruinös enden, denn ein selbst verursachter Schaden, der andere zu Invaliden macht, kann in die Millionen gehen. "Deshalb ist es ratsam, auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung zu haben, bevor man sich zu ausgedehnten Fahrradtouren locken lässt", empfiehlt Spauszus. Diese Versicherung kostet im Jahr meist nur einen zweistelligen Betrag und kommt auch für zahlreiche andere Schäden auf, die man unabsichtlich oder fahrlässig anderen zufügt.
Da sie eine Familienversicherung ist, kann sie auch Schäden abdecken, die minderjährige Kinder anderen zufügen, beispielsweise wenn sie mit ihrem Fahrrad parkende Autos zerkratzt haben. Doch Kinder unter sieben Jahren sind generell nicht deliktfähig und können deshalb auch nicht für Schäden haftbar gemacht werden, ihre Eltern nur, wenn sie die Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Doch der Beweis ist auf dem Klageweg schwer zu führen.
Es ist jedoch peinlich, wenn die Autos der Nachbarn dran glauben mussten. Deshalb bieten einige Haftpflichtversicherer eine so genannte Kinderkulanzklausel an, die auch Schäden deliktunfähiger Kinder abdeckt. Der Haftungsschutz von Familienangehörigen geht bei privaten Haftpflichtversicherungen aber noch weiter: Auch wenn der Nachwuchs noch in der Ausbildung ist, deckt diese Versicherung Schäden ab, die er anderen zufügt. Sie sollte daher in keinem Haushalt fehlen.
Diebstahlgefahr nicht unterschätzen
Passionierte Radfahrer versichern nicht nur sich, sondern auch ihr Fahrrad gegen Diebstahl. Zu Recht, wie die Erfahrung zeigt. Denn mehr als sechsmal so viele Fahrräder wie Autos verschwinden, jährlich werden bis zu einer halben Million Drahtesel in Deutschland gestohlen. Bei hochwertigen Rädern lohnt sich da, neben einem guten Schloss, seine Hausratversicherung zu prüfen und diese gegebenenfalls an die höheren Entschädigungsgrenzen anzupassen. Moderne Vertragsvarianten bieten auch Schutz, wenn das Fahrrad im gemeinschaftlichen Fahrradkeller abgeschlossen ist. Vorteil: Die Räder sind dann in der Hausratversicherung zum Neuwert versichert.
Bei neuangeschafften E-Bikes oder "Pedal Electric Cycle", kurz "Pedelec", die mit einem elektrischen Hilfsmotor betrieben werden, sollte man sich vergewissern, dass der Diebstahlschutz auch in der Hausratversicherung eingeschlossen ist und die eigene Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt. Denn oftmals ist der Versicherungsschutz auf Fahrräder und "nicht selbstfahrende Fahrzeuge" beschränkt. Deshalb sind die Besitzer von "Pedelecs" mit Anfahrhilfe gut beraten, wenn sie vor der ersten Fahrt mit ihrem Versicherungskaufmann klären, ob ihre Versicherung für Schäden mit dem neuen E-Fahrrad aufkommt.
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Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de
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Datum: 16.04.2014 - 12:30 Uhr
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