Private Krankenversicherungen ? Mit einem Vergleich Geld sparen

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In 2014 sehen sich die Mitglieder der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit erneut gestiegenen Beiträgen konfrontiert.



(firmenpresse) - Dies an sich ist kein Grund zur Aufregung, sondern eher gewohnte Routine. Was jedoch vielen zu schaffen macht, ist das Ausmaß der Erhöhungen, denn diese liegen im zweitstelligen Bereich.

In Extremfällen berichtet der Bund der Versicherten (BdV) von Erhöhungen um bis zu 50 %. Dies soll bei den Versicherern Axa und Central & Co vorgekommen sein. Extreme Tariferhöhungen betreffen in der Regel ältere Versicherte, denn die Prämien bemessen sich nach dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand des Versicherten. Solche Fälle sind sicherlich die Ausnahme, zudem gibt es auch Personengruppen, die sich über stabile Beiträge oder gar leichte Senkungen freuen können. Das Unternehmen Axa gibt bspw. an, dass die Erhöhungen im Schnitt bei 3 % lägen.

Gründe für die Beitragserhöhungen
Die steigenden Beiträge entspringen nicht der Willkür der Versicherer, vielmehr sind sie bedingt durch die Kosten des Gesundheitssystems. Auch die aktuelle Zinspolitik, aufgrund deren die Versicherer nur geringe Zinsen für die Altersrückstellungen ihrer Mitglieder einnehmen, spielt eine Rolle. Höhere Tarife sind auch bei Neukunden an der Tagesordnung; diese steigen zunächst mit niedrigen, nicht kalkulierten Beiträgen ein und werden später in einen höheren Tarif eingestuft. Eine weitere Regel ist, dass man in der PKV umso mehr zahlen muss, je älter man ist, weil das Erkrankungsrisiko mit dem Alter steigt. In der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es genau umgekehrt; hier fallen währen der Erwerbstätigkeit höhere Beiträge an, in der Rente hingegen sinkt die Belastung. Dies liegt daran, dass sich die Beiträge prozentual am Einkommen bemessen.

Tarifwechsel
Wer mit seinen Beiträgen finanziell überfordert ist, der kann bei seinem Versicherer den Wechsel in einen günstigeren Tarif beantragen. Die gesetzliche Grundlage dafür stellt der Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) dar. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in bestimmten Fällen möglich, ab einem Lebensalter von 55 Jahren ist es fast unmöglich, ins gesetzliche System zurückzukehren.



Ein Tarifwechsel verschafft eine enorme finanzielle Erleichterung; es sind Einsparungen von bis zu 50 % möglich. Laut § 204 VVG sind die Versicherer verpflichtet, dem Kunden auf Antrag ein günstigeres Tarifangebot zu unterbreiten; außerdem müssen sie Versicherten ab 60 Jahren, den Leidtragenden besonders hoher Tarife, bei jeder Erhöhung konkrete alternative Tarife nennen.

Tatsächlich ist es jedoch so, dass die Versicherer auf den Wunsch des Kunden nach einem günstigeren Tarif reserviert reagieren. Kein Wunder, denn schließlich geht es um teils erhebliche Einnahmen, die ihnen entgehen. Meist halten die Anbieter die Kunden hin und, wenn sie reagieren, dann mit einem Tarifangebot, das entweder mit einer geringeren Leistung einhergeht oder eine Selbstbeteiligung beinhaltet. Hier sollte man keinesfalls vorschnell einwilligen. Selbstbeteiligungen können schnell zum Bumerang werden, und der Verzicht auf Leistungen ist nicht widerruflich.

Der Wechsel innerhalb des Systems zu einem anderen Versicherer ist ebenfalls nicht der Königsweg, vielmehr muss man hier einen finanziellen Verlust hinnehmen, denn die beim alten Versicherer angesammelten Altersrückstellungen sind nicht übertragbar.

Unabhängige Berater
Am besten ist es, man konsultiert unabhängige, spezialisierte Berater zum Thema Tarifwechsel. Diese können ihre Kunden optimal beraten und erledigen den notwendigen Schriftverkehr mit der Versicherung. Bei einem erfolgreichen Tarifwechsel wird als Honorar die eingesparte Differenz, vielmehr ein Vielfaches davon, fällig. In der Regel ist das Acht oder Zehnfache dessen zu zahlen, was man in einem Monat durch den Wechsel eingespart hat, sodass sich der Wechsel bereits nach zehn Monaten auszahlt. Beraten lassen kann man sich auch von den Verbraucherschutzzentralen; hier wird in der Regel eine zweistellige Gebühr fällig.

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Datum: 17.04.2014 - 10:10 Uhr
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