Der WEISSE RING begrüßt die geplante Studie des KFN zu den Hintergründen der gesunkenen Verurteilungsrate gegen Vergewaltiger
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Kriminalitätsopfer nachdrücklich die geplante Studie zur rechtlichen
Situation von Vergewaltigungsopfern in Deutschland. Eine bundesweite
Analyse des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen (KFN)
unter Leitung von Prof. Dr. Christian Pfeiffer zur Strafverfolgung
von Vergewaltigern deutet auf problematische Fakten hin: Wurden vor
20 Jahren noch in 21,6 Prozent angezeigter Vergewaltigungen
verurteilt, so waren es 2012 nur noch 8,4 Prozent. Dabei zeigen sich
ganz erhebliche regionale Unterschiede. Eingeteilt in sechs Gruppen,
ergeben sich für die Bundesländer der Gruppe A Verurteilungen in
4,1 Prozent der Verhandlungen, in Gruppe F sind es sechsmal so viele
(24,4 Prozent).
"Wir teilen die Feststellung von Prof. Dr. Pfeiffer, dass diese
Befunde für einen Rechtsstaat höchst bedenklich sind", erklärt die
Bundesvorsitzende des Vereins, Roswitha Müller-Piepenkötter. "Diese
Situation ist für Vergewaltigungsopfer unerträglich. Sie haben allen
Mut zusammen genommen, um Anzeige zu erstatten, durchlaufen das nicht
einfache Ermittlungsverfahren mit allen peinlichen Befragungen und
müssen sich in ihrer ganz großen Mehrheit schließlich als Verliererin
fühlen. In der Öffentlichkeit stehen sie praktisch als Lügnerin da",
stellt die Bundesvorsitzende fest. Die Zahlen, die das KFN ermittelt
hat, könnten auch dazu führen, noch mehr Frauen davon abzuhalten,
überhaupt Anzeige zu erstatten und mit einem Gerichtsverfahren
potenzielle Wiederholungstäter zumindest auf Zeit aus dem Verkehr zu
ziehen.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WEISSEN
RINGS kennen die Nöte vergewaltigter Frauen nur zu gut. Etwa ein
Drittel aller Opfer, die Hilfe beim WEISSEN RING finden, sind Opfer
von sexuellen Übergriffen. Steht ein Vergewaltigungsopfer ein
Verfahren mit dem Ergebnis des Freispruchs für den Täter durch,
erfordert die Verarbeitung der Tatfolgen wesentlich mehr Zeit und
Aufwand an Betreuung und Therapie. Es ist ganz sicher im Sinne der
Opfer, dass ihre Anzeige zum Erfolg führt, d. h., zur Anerkennung des
Leids, welches der Betroffenen angetan wurde und zur Gewissheit, dass
der Täter für seine Tat eine Strafe zu verbüßen hat.
Roswitha Müller-Piepenkötter: "Umso mehr ist es erforderlich, in
der geplanten Studie die Hintergründe aufzuklären, die zu der so
erheblich gesunkenen Verurteilungsrate geführt haben, vor allem auch
die Hintergründe für die gravierenden Unterschiede in der
Verurteilungspraxis in den Bundesländern. Wir unterstützen das
Anliegen des KFN und hoffen, dass die Bundesregierung die
erforderlichen Mittel für diese Studie zur Verfügung stellt."
Der WEISSE RING hat seit 1976 mit derzeit 420 Anlaufstellen ein
bundesweites Hilfsnetz für Kriminalitätsopfer aufbauen können. Mehr
als 3.000 ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen
den Opfern und ihren Familien mit Rat und Tat zur Seite, leisten
menschlichen Beistand und persönliche Betreuung, geben Hilfestellung
im Umgang mit den Behörden und helfen den Geschädigten auf
vielfältige Weise bei der Bewältigung der Tatfolgen.
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Datum: 17.04.2014 - 10:51 Uhr
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