Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zu Entschädigungsansprüchen für Opfer von DDR-Kinderheimen
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DDR-Kinderheimen, vor allem der berüchtigten Jugendwerkhöfe, naht der
Stichtag Ende September. Bis dahin müssen eventuelle Ansprüche
angemeldet sein, um Entschädigungsleistungen aus dem entsprechenden
Fonds erhalten zu können. Gerade bei ehemaligen Heimkindern, bei
denen es ein großes Maß an Verdrängung gibt, besteht die Gefahr, dass
die Frist ungenutzt verstreicht. Daran können letztlich auch Appelle
und Aufrufe, die entsprechenden Anträge jetzt zu stellen, nichts
ändern. Es wäre deshalb gut, wenn Regularien getroffen werden, um
auch nach dem 30. September Einzelfälle noch einmal einer Prüfung
unterziehen zu können. Große haushaltsrelevante Erschütterungen
dürften ihre Ansprüche - wenn der 200-Millionen-Euro-Fonds
abgearbeitet ist - nicht mehr auslösen.
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Datum: 24.04.2014 - 18:17 Uhr
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