Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen sprunghaft gestiegen - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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habe sich im ersten Quartal 2014 verdreifacht, berichtet Zeit Online.
Insgesamt sei die Zahl auf knapp 13.000 Selbstanzeigen gestiegen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html führen aus: Zeit Online
bezieht sich dabei auf Recherchen der Süddeutschen Zeitung. Demnach
hätten Steuerhinterzieher in den ersten drei Monaten 2014 knapp
13.000 Mal zum Mittel der strafbefreienden Selbstanzeige gegriffen.
Das sind etwa drei Mal so viele wie im Vorjahreszeitraum. Insgesamt
seien 2013 etwa 26.000 Selbstanzeigen bei den Finanzämtern
eingegangen.
Mehrere Gründe sind nach Ansicht der Finanzminister für diesen
sprunghaften Anstieg verantwortlich. Neben der gescheiterten
Selbstanzeige eines Prominenten vor allem das gescheiterte
Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz aber auch der
zunehmende Druck der Schweizer Banken auf ihre deutschen Kunden, ihre
Steuerangelegenheiten in Ordnung zu bringen.
Der Druck auf Steuerhinterzieher wächst in jedem Fall und wird
weiter zunehmen. Voraussichtlich Anfang 2015 sollen die Regeln für
die strafbefreiende Selbstanzeige noch einmal deutlich verschärft
werden. Dann wird wahrscheinlich der Zeitraum für die Offenlegung
der falschen Steuerangaben von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. Auch
der Strafzuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung soll drastisch
steigen. Offen ist noch die Frage, ob bei hohen hinterzogenen
Steuerbeträgen die Straffreiheit bei einer Selbstanzeige abgeschafft
wird.
Noch ist die Selbstanzeige der Weg zurück in die
Steuerehrlichkeit. Strafbefreiend wirkt sie aber auch heute schon nur
dann, wenn sie vollständig ist und form- und fristgerecht beim
zuständigen Finanzamt eingereicht wird - und zwar bevor der Fiskus
Ermittlungen aufgenommen hat. Ohne die kompetente Unterstützung eines
im Steuerrecht versierten Rechtsanwalts ist das für den Laien
allerdings kaum zu realisieren. Denn schon kleinste Formfehler können
dazu führen, dass die Straffreiheit trotz der eingereichten
Selbstanzeige nicht eintritt.
In den meisten Fällen entfaltete eine Selbstanzeige aber bisher
ihre strafbefreiende Wirkung. Wer diesen Weg gehen und beim Finanzamt
reinen Tisch machen möchte, sollte damit nicht mehr lange zögern.
Denn einfacher wird die Selbstanzeige in Zukunft nicht werden. Zu
beachten ist auch, dass Steuerhinterziehung nicht erst bei hohen
Beträgen beginnt.
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
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Datum: 28.04.2014 - 07:45 Uhr
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