BGH erweitert Rechte für Anleger geschlossener Immobilienfonds
ID: 1053879
Der Bundesgerichtshof hat mit zwei neuen Grundsatzurteilen die Rechte von Anlegern bei geschlossenen Immobilienfonds gestärkt. Dabei wurde die Aufklärungspflicht von Banken bei offenen Immobilienfonds ausgeweitet. Diese Beratungspflicht gelte auch für Verträge, die vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden.
Der Bundesgerichtshof entschied über die Klagen zweier Anleger, die im Jahr 2008 auf Beratung von Mitarbeitern der Commerzbank Anteile an dem offenen Immobilienfonds von Morgan Stanley erworben haben. Die Fondsgesellschaft setzte im Oktober 2008 die Rücknahme der Anteile gemäß § 81 InvG (§ 257 KAGB) aus. Die Anleger hatten ihre Anteile mit Verlust über die Börse verkauft.
Bei der Beratung wurden die Anleger von dem Bankberater nicht auf das Risiko einer Aussetzung der Anteilsrücknahme hingewiesen. Demgemäß machten sie Schadensersatzansprüche unter Abzug erhaltener Vorteile geltend.
Nach Auffassung des höchsten deutschen Zivilgerichts muss eine Bank, die den Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds empfiehlt, den Anleger ungefragt über das Bestehen der Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft aufklären. Kennzeichnend für regulierte Immobilien-Sondervermögen ist, dass die Anleger gemäß § 37 InvG (§ 187 KAGB) ihre Fondsanteile grundsätzlich jederzeit liquidieren, d. h. zu einem im Gesetz geregelten Rücknahmepreis an die Kapitalanlagegesellschaft zurückgeben können.
Die in § 81 InvG geregelte Möglichkeit, die Anteilsrücknahme auszusetzen, stellt dementsprechend ein während der gesamten Investitionsphase bestehendes Liquiditätsrisiko dar, über das der Anleger informiert sein muss, bevor er seine Anlageentscheidung trifft. Ob eine Aussetzung der Anteilsrücknahme zum Zeitpunkt der Beratung vorhersehbar oder fernliegend ist, spielt für die Aufklärungspflicht der Bank keine Rolle.
Anleger können ihre Anteile an einem offenen Immobilienfonds zwar auch während einer Aussetzung der Anteilsrücknahme weiterhin an der Börse veräußern. Dies stellt angesichts der dort möglichen Beeinflussung des Preises durch spekulative Elemente aber kein Äquivalent zu der Möglichkeit dar, die Anteile zu einem gesetzlich geregelten Rücknahmepreis an die Fondsgesellschaft zurück zu geben.
Auf die Frage, ob eine Aussetzung der Anteilsrücknahme den Interessen der Anleger dient, kommt es für die Aufklärungspflicht der Bank nicht an. Die vorübergehende Aussetzung der Anteilsrücknahme soll der Gefahr einer wirtschaftlich nicht sinnvollen Verwertung des Fondsvermögens in einer Krisensituation vorbeugen. Da die Aussetzung jedoch dem Liquiditätsinteresse der Anleger entgegensteht, ist hierüber vor der Anlageentscheidung aufzuklären.
BGH Urt. v. 29.04.2014 – XI ZR 477/12 = WM 2013, 363
BGH Urt. v. 29.04.2014 – XI ZR 130/13 = BKR 2013, 290
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler – Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Stefan A. Seitz
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Konrad-Adenauer-Straße 27
85221 Dachau
Tel: 08131 / 277 90 70
Fax: 08131 / 277 90 71
E-Mail: seitz@rechtsanwalt-thieler.de
Internet: www.rechtsanwalt-thieler.de
Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: Thieler
Datum: 02.05.2014 - 21:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1053879
Anzahl Zeichen: 3910
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Dachau
Telefon: 4981312779070
Kategorie:
Banken
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 409 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH erweitert Rechte für Anleger geschlossener Immobilienfonds"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler – Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
„Bei der Vermittlung von Schiffsfonds unterlaufen den beratenden Banken oder einer Fondsgesellschaft häufig Fehler. Diese können unter Umständen Schadensersatzansprüche für den Anleger auslösen. Zu den Beratungsfehlern zählt beispielsweise eine fehlende Aufklärung darüber, dass es sich be
Anspruch auf Kita-Platz: Aufwandsentschädigung für Eltern ...
Dies ist bereits einer Mutter aus Mainz gelungen. Diese bekam zunächst in der städtischen Kita keinen Platz für ihre zweijährige Tochter. Erst sechs Monate später konnte ihr ein freier Platz zur Verfügung gestellt werden. In der Zwischenzeit brachte sie ihre Tochter in einer privaten Betreuung
Kinderkrippenplatz: Entschädigung für Eltern bei Nichtgewährung eines Kinderkrippenplatzes ...
Im Einzelnen müssen für einen solchen Kostenübernahmeanspruch der Eltern die folgenden Voraussetzungen gegeben sein. Es muss eine entsprechende Antragstellung auf Erteilung eines Kinderkrippenplatzes bei der zuständigen Behörde vorliegen, d. h. eine Anmeldung gegenüber dem Jugendamt für de
Weitere Mitteilungen von Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler – Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Aman Group gibtÄnderungen in der Führung bekannt ...
Aman Group, eine Holding-Firma der internationalen Luxusresort-Kette Amanresorts, gibt bekannt, dass ihr visionärer Gründer Adrian Zecha sich zum Rücktritt von seiner Stellung als Vorstandsvorsitzender und CEO entschlossen hat. Johan Eliasch, ein globaler Unternehmensführer mit weitreichen
Dodge& Cox startet Dodge& Cox Worldwide Global Bond Fund ...
Dodge & Cox, einer der größten privaten Anlageberater der Welt, hat heute die Einführung seines vierten UCITS-Fonds, des Dodge & Cox Worldwide Funds plc - Global Bond Fund, bekanntgegeben. Der Global Bond Fund investiert primär in Schuldverschreibungen in verschiedenen Ländern (s
Die globale eCommerce-Website Farfetch erhält, geführt von Vitruvian Partners, Investitionen in Höhe von 66 Mio. US-Dollar, einschließlich einer Investition von Condé Nast International und Adven ...
Die Investition wird eingesetzt, um das internationale Wachstum des Unternehmens und seine Strategie für alle Kanäle zu fördern. Vitruvian Partners, eine private Investitionsgesellschaft, die sich auf Investitionen in "dynamische Situationen" konzentriert, hat eine Investitio




