DWS Immoflex Vermögensmandat: BGH macht Anlegern Hoffnung

DWS Immoflex Vermögensmandat: BGH macht Anlegern Hoffnung

ID: 1055572

DWS Immoflex Vermögensmandat: BGH macht Anlegern Hoffnung



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Immobilienfonds.html Anleger des Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat können sich nach einem aktuellen Urteil des BGH berechtigte Hoffnungen machen, doch noch Schadensersatz zu erhalten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat investierte gut die Hälfte seines Fondsvermögens in offene Immobilienfonds. Dadurch wurde er selbst zum Opfer der großen Krise der offenen Immobilienfonds. Alle Zielfonds, in die der Dachfonds investierte, mussten schließen und befinden sich in Abwicklung. In der Folge setzte auch der DWS Immoflex Vermögensmandat die Anteilsrücknahme aus und wird nun bis April 2018 abgewickelt. Die Anleger erhalten in turnusmäßigen Abständen Ausschüttungen. Dabei müssen sie in der Regel aber mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Mit einem aktuellen Urteil vom 29. April (Az. XI ZR 477/12 u.a.) macht der Bundesgerichtshof betroffenen Anlegern wieder neue Hoffnung, Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Die Karlsruher Richter entschieden, dass Banken bei der Vermittlung von offenen Immobilienfonds die Anleger über das Schließungsrisiko des Fonds ungefragt informieren müssen. Unabhängig davon, ob die Schließung absehbar war oder nicht. Bleibt diese Aufklärung aus, ist die Bank schadensersatzpflichtig.

Das Urteil bezieht sich zwar auf offene Immobilienfonds, lässt sich aber auch auf Dachfonds wie den DWS Immoflex Vermögensmandat übertragen. Die Anleger hätten nicht nur darüber informiert werden müssen, dass offene Immobilienfonds geschlossen werden können, sondern auch der Dachfonds selbst. Hinzu kommen eine ganze Reihe weiterer Risiken, auf die im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätte hingewiesen werden müssen.

Geschädigte Anleger, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, sollten sich dazu an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank im Zuge der Anlageberatung ihre Aufklärungspflicht verletzt hat.



Auch Anleger, die bereits erfolglos versucht haben, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen, haben durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs eine neue vielversprechende Chance.

http://www.grprainer.com/Immobilienfonds.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Matthias Platzeck (SPD) zum Konflikt in der Ukraine: Relaxdays erobert den virtuellen Marktplatz
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 07.05.2014 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1055572
Anzahl Zeichen: 2525

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 259 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"DWS Immoflex Vermögensmandat: BGH macht Anlegern Hoffnung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z