Hessisches Strafvollzugsgesetz: Entwurf in der Tradition konservativer Konzepte - nichts Liberales
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Hessisches Strafvollzugsgesetz: Entwurf in der Tradition konservativer Konzepte - nichts Liberales
Die vorgesehene Einzelunterbringung als einziger Lichtblick des Entwurfs sei offensichtlich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geschuldet und nicht der Einsicht des Ministers. "Es ist ein Märchen konservativer Vollzugspolitik, dass ein möglichst harter Vollzug die besten Ergebnisse erzielt. Ein Blick in die USA zeigt, dass dies ein katastrophaler Irrtum ist. Es ist bedauerlich, dass auch ein angeblich liberaler Justizminister diese konservative Sichtweise übernimmt. Wir sind gespannt auf die Anhörung im Ausschuss und werden danach mögliche Änderungsanträge formulieren" so Jürgens.
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Datum: 24.07.2009 - 18:18 Uhr
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