Der Tagesspiegel: Anlegern drohen keine Verfahren wegen Kirchensteuer
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Kirchensteuer auf ihre Kapitalerträge abgeführt haben, drohen keine
Verfahren wegen Steuerhinterziehung. "Es gibt keinen Straftatbestand
der Kirchensteuerhinterziehung", sagte eine Sprecherin des
Bundesfinanzministeriums dem Tagesspiegel (Montagausgabe). "Weltliche
Folgen hat das nicht."
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/kirchensteuer-anlegern-drohe
n-keine-verfahren-wegen-steuerhinterziehung/9875172.html
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Datum: 11.05.2014 - 13:47 Uhr
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