Rheinische Post: Bundesregierung will an Kindergeld für im Ausland lebenden Nachwuchs festhalten
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Kindergeld-Ausgaben an den Zahlungen für nicht in Deutschland lebende
Kinder festhalten. "Die Bundesregierung hält europarechtliche
Vorgaben ein. Deshalb sind familienbezogene Leistungen und namentlich
auch das Kindergeld für Familienangehörige, die in einem anderen
EU-Mitgliedsstaat wohnen, zu gewähren", heißt es in der Antwort des
Bundesfinanzministeriums auf eine schriftliche Frage der
Grünen-Abgeordneten Lisa Paus. Die Antwort von Finanz-Staatssekretär
Michael Meister liegt der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen
Post" (Dienstagausgabe) vor. Die CSU fordert dagegen, die Zahlungen
für im Ausland lebende Kinder von hier ansässigen EU-Ausländern zu
überprüfen und zu beschränken. Die Kindergeldansprüche von
Saisonarbeitern für ihre in der Heimat lebenden Kinder summierten
sich seit 2008 auf insgesamt eine Milliarde Euro. Jährlich fallen 200
Millionen Euro an, Tendenz steigend.
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Datum: 13.05.2014 - 00:00 Uhr
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