Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Internetrechte

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ID: 1058775
(ots) - Ja, es gibt ein Recht aufs Vergessen. Der
Europäische Gerichtshof hat einen Grundwert bestätigt, der zum
gedeihlichen Zusammenleben einer Gemeinschaft gehört. Das gilt für
die ganze Welt, die im Netz nur ein Dorf ist. Suchmaschinen sollen
künftig die Privatsphäre achten. Auf Verlangen des Betroffenen dürfen
sie nicht länger Verweise auf Webseiten mit sensiblen Daten
auflisten. Dabei geht es nicht ums finale Löschen bestimmter
Informationen, das ist technisch fast unmöglich. Es geht lediglich um
eine Einschränkung auf Antrag. Erst die Praxis wird zeigen, ob
Europas höchste Richter Google in die Schranken weisen können.
Bislang ist das nie richtig gelungen. Denn das Geschäftsmodell beruht
ganz wesentlich auf dem Stöbern in der Privatsphäre. Milliarden
Nutzer wollen das so. Noch ein Problem: Auch alle anderen
Suchmaschinen müssten von einem Beschwerdeführer mal eben gestoppt
werden. Man ahnt, was die Meta-Datenkraken in Kalifornien von den
sanften Ermahnungen aus dem guten alten Europa halten: Yahoo jubelt
»Juchhu« und Google giggelt »Good luck«.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261



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Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Internetnutzer Schwäbische Zeitung: Leitartikel zu Wahlumfrage - Angeschlagen, nicht abgemeldet
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Datum: 13.05.2014 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Politik & Gesellschaft



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