Ausfuhren in erweiterten Länderkreis seit 1.4.2014 ohne Genehmigung strafbar
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den Kreis der Länder, in die Waren mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) unter einem Schwellenwert in Höhe von € 5.000,00 ohne Einzelausfuhrgenehmigung ausgeführt werden dürfen, stark eingeschränkt. Seit diesem Tag droht den Unternehmen die Einleitung eines Strafverfahrens mit empfindlichen Folgen.
Die Folgen aus der Nichtbeachtung dieser Änderung sind beträchtlich:
Jede Ausfuhr ohne die Einzelausfuhrgenehmigung stellt eine Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) dar und ist mit einer Strafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe belegt.
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Das Büro Hannover wurde von vier ehemaligen Partnern der Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Jahre 2011 gegründet. Der Schwerpunkt in Hannover liegt in der umfassenden Beratung und forensischen Betreuung mittelständischer Unternehmen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts, insbesondere des Arbeitsrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Eine besondere Rolle spielt dabei die Vertretung von Mandanten in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren. Daneben ist der Standort auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisiert.
Dr. Mario Bergmann LL.M.
Fachanwalt für Strafrecht
LL.M. Wirtschaftsstrafrecht
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Fax: +49 (0) 511/ 899379-77
Mail: mario.bergmann(at)brandi.net
Datum: 14.05.2014 - 09:38 Uhr
Sprache: Deutsch
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