BFH : Winterdienst vor dem eigenen Grundstück steuerlich absetzbar
Der BFH hat am 20. März 2014 entschieden, dass der Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg vor dem eigenen Grundstück durch eine private Firma als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar ist. Damit hob der BFH die anders lautende Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg auf und urteilte auch gegen das erst kurz vorher ergangene BMF-Schreiben aus Januar 2014.
Dagegen stellte der BFH nun fest (VI R 55/12), dass diese Ansicht unzutreffend sei. Die Leistung werde in einem Haushalt erbracht, wenn sie im räumlichen Bereich des vorhandenen Haushalts erfolge. Dazu gehöre sowohl die Wohnung des Steuerpflichtigen, sein Grund und Boden, als auch ein öffentlicher Grund (Gehweg vor dem Grundstück), wenn der Steuerpflichtige insoweit zur Leistung verpflichtet ist (Streu-/ Schneeräumpflicht), es sich um Leistung handelt, die sonst üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht und in unmittelbar-räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werde.
Dr. Mario Bergmann LL.M. Wirtschaftsstrafrecht
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das Büro Hannover wurde von vier ehemaligen Partnern der Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Jahre 2011 gegründet. Der Schwerpunkt in Hannover liegt in der umfassenden Beratung und forensischen Betreuung mittelständischer Unternehmen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts, insbesondere des Arbeitsrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Eine besondere Rolle spielt dabei die Vertretung von Mandanten in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren. Daneben ist der Standort auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisiert.
Brandi Rechtsanwälte
Dr. Mario Bergmann LL.M.
Fachanwalt für Strafrecht
LL.M. Wirtschaftsstrafrecht
Podbielskistraße 166
30177 Hannover
Tel.: +49 (0) 511/ 899379-73
Fax: +49 (0) 511/ 899379-77
Mail: mario.bergmann(at)brandi.net
Datum: 13.06.2014 - 18:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1072285
Anzahl Zeichen: 1721
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Mario Bergmann LL.M. Wirtschaftsstrafrecht
Stadt:
Hannover
Telefon: 4951189937973
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 567 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BFH : Winterdienst vor dem eigenen Grundstück steuerlich absetzbar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Brandi Rechtsanwälte Hannover (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Sachverhalt: Der Unternehmer wehrte sich gegen die Bescheide der Deutschen Rentenversicherung über die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zzgl. Säumniszuschlägen in Höhe von rd. € 25.000,00. Der Unternehmer betrieb auf dem Weihnachtsmarkt eine Gastronomie, beschäftigte dort ei
Vorsteuerabzug: Bezug auf Vertragsunterlagen in Rechnung kann für Leistungsbeschreibung ausreichen ...
Der gegen das Finanzamt klagende Unternehmer erhielt Rechnungen von einem Vertragspartner. In diesen Rechnungen wurde zur Leistungsbeschreibung auf eine weitere vertragliche Vereinbarung Bezug genommen, ohne die erbrachte Leistung in der Rechnung weiter zu konkretisieren. Die Verträge waren den Rec
Ausfuhren in erweiterten Länderkreis seit 1.4.2014 ohne Genehmigung strafbar ...
Deutsche Unternehmen können bei der Ausfuhr bestimmter Waren auf eine nicht unerhebliche Anzahl von Verfahrenserleichterungen zurückgreifen. Dadurch muss das Unternehmen nicht für jeden Einzelfall eine Ausfuhrgenehmigung beim BAFA beantragen. Den Unternehmen stehen mehrere Allgemeingenehmigungen
Weitere Mitteilungen von Brandi Rechtsanwälte Hannover
OLG Nürnberg ...
Dies entschied das Oberlandesgericht Nürnberg in seinem Urteil vom 18.03.2014. Damit gab das Gericht (AZ: 3 U 2038/13) der von Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen aus Frankenberg/Eder (Kanzlei Benedikt Benedikt-Jansen, Fenger, Dorst) vertretenen Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V. auch in
Elternhaftung für illegales Filesharing volljähriger Familienmitglieder ...
LEXKONNEX-Anwalt Mainz Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dieser den Internetzugang für illegales Filesharing missbraucht. Dies hat der BGH mit Urteil vom 8. Januar 20
Anwaltshaftung: unterlassenes Einlegen von Rechtsmitteln ...
Mit der Durchsetzung der Unwirksamkeit eines Kreditvertrages über 40.000 €, den eine Treuhandgesellschaft im Zusammenhang mit dem Beitritt zum Cumulus-Immobilienfonds "Neue Bundesländer Nr. 6" abgeschlossenen hatte, beauftragten Fondsanleger eine in München ansässige "Anlegerkan
Anwaltshaftung: Berufung beim falschen Gericht ...
Eigentlich sollte es unmöglich sein, aber es ist vor wenigen Wochen tatsächlich passiert. Für einen Mandanten hatten wir vor dem Landgericht Frankfurt/Main ein Urteil wegen einer an ihn zu zahlenden Maklercourtage erstritten. Der Anwalt des Gegners legte am letzten Tag Berufung gegen das Urteil e




