Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Gaspreisurteil
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muss deshalb nicht falsch sein. Sicher hatten die meisten Experten
gute Gründe, warum sie von dem gestrigen Entscheid des
Bundesgerichtshofes den Todesstoß für die seit langer Zeit
umstrittene Bindung des Gaspreises an das Heizöl erwartet hatten. Die
Karlsruher Richter bestritten allerdings gar nicht, dass das beklagte
System der Preisfindung Ungerechtigkeiten provoziert. Kostenblöcke
mit großem Einsparpotenzial bleiben dabei unberücksichtigt. Ebenso
wenig spielen die tatsächlichen Ausgaben für die naturgemäß hohen
Investitionen eine Rolle. Ausschlaggebend ist stattdessen allein, was
die Scheichs an Ölpreissteigerungen durchsetzen können. Den Richtern
war das egal. Anders als bei Privatverbrauchern unterstellen sie bei
einem Unternehmer, dass er die Tragweite des Systems durchschaut. Da
er zudem genug Möglichkeiten besitze, zur Konkurrenz zu wechseln,
liege es in seiner Verantwortung, wenn er sich trotzdem auf diese Art
der Preisfindung einlasse. So ist das eben mit der Freiheit: Man muss
auch für falsche Entscheidungen gerade stehen.
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Datum: 14.05.2014 - 21:00 Uhr
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