Wenn der Vertrag in Vergessenheit gerät

Wenn der Vertrag in Vergessenheit gerät

ID: 1059930
(PresseBox) - Hätte man doch besser vorher mal in den Vertrag geschaut.
Einen Vorteil haben Verträge: Wenn er gut formuliert ist, steht alles drin, was man wissen will, wenn es Probleme geben sollte.
Verträge haben aber auch einen Nachteil: Heute werden sie geschrieben und unterschrieben, und danach landen sie in die Schublade. Die Kunst besteht darin, auch noch später zu wissen, was da drin steht.
Versicherungsverträge sind ein berühmtes Beispiel: Der Versicherungsnehmer schließt diese einmal und dann fristen sie ein einsames Dasein im Schrank. Wichtig ist es dabei, bei jedem Vorhaben bzw. bei jeder Veranstaltung zu wissen, ob es/sie ausreichend versichert ist. Man hört dann oft: ?Wir sind versichert? ? wie, zu welchen Bedingungen, was genau usw. weiß man dann aber nicht.
Erwischt hat dies nun ausgerechnet einen Versicherungsmakler, der mit seinem Porsche auf einer Rennstrecke unterwegs war und dabei einen Unfall gebaut hatte. Dieser wollte nun von seinem Versicherer Schadenersatz für den Porsche haben ? weil er glaubte, dass seine Fahrt auf der Rennstrecke versichert gewesen sei.
Nein, sagte nicht nur der Versicherer, sondern jetzt auch das Oberlandesgericht Karlsruhe: Die Versicherungsbedingungen schließen nämlich eine solche Versicherungsleistung für diesen konkreten Fall aus. Der Versicherungsmakler muss nun den Schaden an seinem Porsche selbst zahlen.
Maßgeblich war folgende Klausel im Versicherungsvertrag:
?Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.?
Ausgenommen von dieser Klausel waren lediglich Fahrsicherheitstrainings, die wären also versichert gewesen.


Also: Es reicht nicht aus einmal einen Vertrag zu unterschreiben. Es wäre sinnvoll, regelmäßig in den Vertrag zu schauen, ob man sich tatsächlich noch daran hält.
Bei Versicherungsverträgen ist dabei wichtig zu wissen, ob jede neue Veranstaltung versichert ist und ob ggf. der Versicherer über so genannte gefahrerhöhende Momente zu informieren ist.
Aufpassen muss man bei anderen Verträgen: Wenn man im Vertrag A vereinbart hat, und plötzlich macht man aus Versehen B, dann gilt A möglicherweise nicht mehr. Das kann dann ärgerlich werden, wenn man durch B mehr Nachteile erleidet; dann kann man sich nicht mehr auf A berufen.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden  Erstes deutschlandweites Treffen der mittleren Leitungsebene/
Ratsvorsitzender Schneider erinnert an die Barmer Theologische Erklärung Starfotograf Manfred Baumann holt für VIER PFOTEN Promis vor die Linse Internationales Fotoprojekt Click! inszeniert „Mehr Menschlichkeit für Tiere“
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 15.05.2014 - 14:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1059930
Anzahl Zeichen: 3512

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 312 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wenn der Vertrag in Vergessenheit gerät"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Datenschutzbehörde: Weniger beraten - mehr kontrollieren ...

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Bera ...

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...

Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem B ...

DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...

Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z