Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen steigt weiter - GRP Rechtsanwälte Steuerberater

Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen steigt weiter - GRP Rechtsanwälte Steuerberater

ID: 1060791
(ots) - Die strafbefreiende Selbstanzeige wird von immer
mehr Steuersündern als Weg zurück in die Steuerehrlichkeit genutzt.
Aber die Regeln werden voraussichtlich bald schärfer.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie
das Handelsblatt am 16. Mai 2014 berichtet, haben die Bundesländer
bereits im ersten Quartal 2014 rund 428 Millionen Euro aus
Selbstanzeigen eingenommen. Ein neuer Rekord. Demnach zeigten sich im
ersten Quartal knapp 13.000 Steuersünder selbst an. Im Durchschnitt
bringe jede Selbstanzeige dem Fiskus rund 33.500 Euro
Steuereinnahmen.

Die Fälle prominenter Steuerhinterzieher, der Ankauf von Steuer
CDs, die engere Kooperation der Staaten untereinander und auch die
geplanten Regelverschärfungen für die strafbefreiende Selbstanzeige
zeigen offenbar Wirkung. Immer mehr Steuerhinterzieher nutzen
offenbar noch fast auf den letzten Drücker, die Selbstanzeige, um
wieder in die Steuerehrlichkeit zurückzufinden.

Allerdings sind bei der Selbstanzeige einige Regeln zu beachten,
damit sie auch tatsächlich strafbefreiend wirkt. So müssen die
Steuerangelegenheiten der vergangenen fünf Jahre vollumfänglich auf
den Tisch gelegt werden. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige
rechtzeitig gestellt werden, also nicht erst, wenn die Finanzbeamten
bereits Ermittlungen aufgenommen haben. Damit die Selbstanzeige form-
und fristgerecht beim zuständigen Finanzamt eingeht, sollten sich
reuige Steuerhinterzieher an einen im Steuerrecht kompetenten
Rechtsanwalt wenden. Dieser weiß, welche Unterlagen eingereicht
werden müssen und sorgt dafür, dass die Selbstanzeige ihre
strafbefreiende Wirkung entfalten kann. Auf vorgefertigte
Muster-Formulare sollten sich die Steuerhinterzieher in ihrem eigenen


Interesse nicht verlassen.

Die Finanzminister der Länder haben sich inzwischen geeinigt, dass
die strafbefreiende Selbstanzeige auch künftig erhalten bleiben soll.
Allerdings sollen die Regeln ab 2015 deutlich verschärft werden und
die Steuersünder werden auch kräftig zur Kasse gebeten. Komplett
straffrei bleibt eine Selbstanzeige dann nur noch, wenn die Summe der
hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht überschreitet. Bei höheren
Summen wird es für die Steuersünder teuer. Noch vor der Sommerpause
will das Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf
vorlegen.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html



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Michael Rainer
Rechtsanwalt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
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Datum: 19.05.2014 - 08:50 Uhr
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