Kein Kindergeld für berufstätige Kinder bei berufsbegleitendem Studium

Kein Kindergeld für berufstätige Kinder bei berufsbegleitendem Studium

ID: 1061064
(firmenpresse) - Neustadt/Berlin (DAV). Kindergeld gibt es für Kinder - allerdings nur bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums. Wer nach seiner Erstausbildung arbeitet und berufsbegleitend studiert, hat seit Januar 2012 keinen Anspruch mehr auf Kindergeld (http://www.familienanwaelte-dav.de) . Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hält die Regelung des Gesetzgebers für rechtmäßig. Über die Entscheidung des Gerichts vom 28. Januar 2014 (AZ: 5 K 2131/12) informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Kindergeld nach Erstausbildung?
Der Sohn der Klägerin beendete im Juni 2008 seine Erstausbildung zum Bauzeichner. Er wurde anschließend vom Ausbildungsbetrieb übernommen und begann sodann - nach einem Jahr Berufspraxis - im August 2009 mit einem berufsbegleitenden Studium im Fachbereich Bautechnik/Tiefbau zum staatlich geprüften Techniker. Das Studium beendete er im Juli 2013 mit Erfolg. Bis Ende Dezember 2011 erhielt seine Mutter für ihn Kindergeld. Ab Januar 2012 hob die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung auf mit der Begründung, dass für ein Kind, das in Vollzeit erwerbstätig sei und nur berufsbegleitend studiere, kein Anspruch auf Kindergeld mehr bestehe.

Kindergeld im Familienrecht und im Steuerrecht
Die Klage gegen diese Entscheidung war nicht erfolgreich. Der Gesetzgeber habe mit dem Steuervereinfachungsgesetz vom 01. November 2011 die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld ab dem 01. Januar 2012 neu gefasst, so das Finanzgericht. Danach erhalte ein Kind nach einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium nur dann noch Kindergeld, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgehe. Zu einer solchen "Erwerbstätigkeit" zählten keine Tätigkeiten mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 20 Stunden, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. In diesen Fällen bestehe weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld. Begründet wird dies damit, dass das Kind nach dem Abschluss der ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums selbst für sich sorgen könne. Im vorliegenden Fall arbeite das volljährige Kind nach seiner Ausbildung in einer Vollzeitstelle und habe daher keinen Anspruch auf Kindergeld.


Nach Auffassung des Finanzgerichts hat der Gesetzgeber mit der ab Januar 2012 gültigen Neuregelung auch nicht die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner - bei einer Steuervergütung wie dem Kindergeld weit gefassten - Gestaltungsfreiheit überschritten.

Informationen: familienanwaelte-dav.de (http://www.familienanwaelte-dav.de)
Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de (http://www.unterhaltsforum.de) Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand - in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.



PresseKontakt / Agentur:

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
presse(at)familienanwaelte-dav.de
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de



drucken  als PDF  Gegen zu lange Sitzzeiten bei Kindern Strahlende Zähne, glückliche Kinder
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.05.2014 - 13:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1061064
Anzahl Zeichen: 2705

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Swen Walentowski
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 726152-129

Kategorie:

Familie & Kinder



Diese Pressemitteilung wurde bisher 453 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kein Kindergeld für berufstätige Kinder bei berufsbegleitendem Studium"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Unterhaltsvorschuss endet mit Eheschließung - auch ohne Zusammenleben ...
Ein alleinerziehender Elternteil kann Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Heiratet er jedoch, entfällt im Falle einer Heirat. Doch wie verhält es sich, wenn er trotz der Heirat de facto alleinerziehend bleibt? Über den Fall eines Mannes, dessen Frau erst über zwei Jahre nach der Heirat nach

Elternrecht trotz räumlicher Distanz: Gericht stärkt Mitsprache ...
Große Entfernungen sind heute kein automatischer Grund, Elternrechte auszusetzen. Dank E-Mail, Telefon und Videoanrufen bleibt eine Beteiligung an wichtigen Fragen grundsätzlich möglich. Das Ehepaar lebte seit 2024 getrennt. Die Mutter betreut das gemeinsame, 2022 geborene Kind in Deutschland,

Monate nach den Übergriffen: Gewaltschutz greift noch ...
(DAV). Häufig können Opfer häuslicher Gewalt nicht sofort Konsequenzen ziehen. Doch auch noch Monate nach der Tat hat ein Antrag auf einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz Aussicht auf Erfolg. Die Frau trennte sich im September 2025 von ihrem Mann und suchte zusammen mit ihren drei


Weitere Mitteilungen von Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein


Gegen zu lange Sitzzeiten bei Kindern ...
sup.- Der Alltag von Kindern lädt heute in vielfältiger Art und Weise zu langen Sitzzeiten ein. Typische Beispiele sind Mediennutzungszeiten, Lernsituation in der Schule und zuhause oder der Transport in motorisierten Fahrzeugen. Diesem sitzenden Lebensstil muss laut der Plattform für Ernährung

Erste Jungfrauen-Hotline geht in Deutschland online ...
Denn Blutflecke auf dem Laken sind immer noch der optische Beweis, dass die Braut unschuldig in die Ehe gegangen ist. Jetzt kann dieser Beweis auch "künstlich" aus der Apotheke kommen. Es ist der ultimative Beweis dafür, dass die Braut vor der Ehe unschuldig war. Der Blutfleck auf dem

Böse alte Mutter ...
Die Last des Altwerdens wird alltäglich ? für die Nachkommen Wie man liebevoll mit alten Eltern umgeht, auch mit geistig mehr und mehr verwirrten, das wissen unzählige wohlmeinende Ratgeber. Bücher und Zeitschriften sind voll mit guten Tips, und 2,4 Millionen Pflegebedürftige in Deutschlan

Prävention von Übergewicht bei Kindern ...
sup.- Die größte Rolle für die Entstehung von Adipositas bei Kindern spielen der soziale Status und das Übergewicht der Eltern. Zu diesem Ergebnis kommt das Projekt "PreVENT", bei dem unter Leitung von Prof. Manfred J. Müller (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel) Daten von über


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z