Stellungnahme der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien zur Gesetzesinitiative der Freien Wähler
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angekündigt, die den Widerspruch des Art. 2 Abs. 4 des Bayerischen
Rundfunkgesetzes zum Rundfunkstaatsvertrag beseitigen soll. Dagegen
wendet der BR in seiner Stellungnahme vom 19.05.2014 ein, dass
hierdurch seine programmlichen Entwicklungsmöglichkeiten zu stark
eingeschränkt würden. Dazu verweist der BLM-Präsident Siegfried
Schneider auf den ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bayerischen
Staatsregierung, den er als Staatskanzleichef dem Parlament vorgelegt
hatte (Landtagsdrucksache 16/2097 vom 16.09.2009). Entgegen der
Behauptung des BR war der Gesetzesentwurf staatsvertragskonform und
berücksichtigte damit die Entwicklungsmöglichkeiten des BR in
ausreichender Weise. Der Landtag beschloss dagegen die heutige
geltende Gesetzesfassung, die auf einem interfraktionellen
Änderungsantrag (Landtagsdrucksache 16/2342) beruht. Die aktuelle
Initiative der Freien Wähler entspricht dem ursprünglichen Antrag der
Staatsregierung aus dem Jahr 2009.
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Dr. Wolfgang Flieger
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Datum: 19.05.2014 - 17:41 Uhr
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