Verliebt, verlobt, verheiratet! - Die Rechtsfolgen der Verlobung und der Ehe
ID: 1062015
Zwei Menschen treffen sich, verlieben sich und beschließen zu heiraten. Sie verloben sich. Jeder weiß, dass auf eine Verlobung die Hochzeit folgt, doch was genau ist denn die Verlobung, die sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist?
Die Verlobung ist rechtlich gesehen ein Vertrag. Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Angebot und Annahme. Dies kann auch konkludent erfolgen, aber klassisch fragt der Mann die Frau - oder umgekehrt -, ob er sie oder sie ihn heiraten möchte und sie oder er sagen "Ja". Der Vertrag ist geschlossen. Eine Form für den Vertrag sieht das Gesetz nicht vor, Mündlichkeit reicht aus. Die Verlobung sieht vor, dass die Verlobten heiraten. Aus dem Vertrag ergibt sich mithin die Verpflichtung zu heiraten. Löst einer der Verlobten vor der Hochzeit die Verlobung auf, so können beide jeweils das vom anderen zurückfordern, was er dem anderen geschenkt hat (§ 1301 BGB). Sind schon Kosten für die Hochzeit entstanden, so gilt entsprechend des Verschuldensprinzips, dass derjenige, der nicht mehr an der Verlobung festhält, für den Schaden aufkommen muss. Er muss also die Aufwendungen ersetzen, die der andere in Erwartung der Ehe gemacht hat. Dies gilt nicht, wenn derjenige, der die Verlobung auflöst dies tut, weil der andere den Grund für die Auflösung der Verlobung gesetzt hat. Dann ist derjenige zum Schadensersatz verpflichtet.
Erst mit der Eheschließung vor dem Standesamt kommt in Deutschland eine wirksame Ehe zustande. In Deutschland gilt die Zivilehe. Eine kirchliche Trauung ist daher nicht notwendig, um wirklich verheiratet zu sein. Die Eheschließung ist wie auch die Verlobung ein Vertrag, der aber dem Prinzip der Höchstpersönlichkeit unterliegt und formbedürftig ist. Braut und Bräutigam müssen selbst anwesend sein, "Ja" sagen und unterschreiben. Der Standesbeamte beurkundet die Eheschließung. Damit ist der Vertrag wirksam geschlossen. Die Eheleute sind verheiratet. Ab dem Zeitpunkt der Eheschließung sind die Eheleute automatisch gegenseitig unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht besteht aber nicht nur während der Ehe, sondern auch im Fall einer Scheidung über die Ehe hinaus. Außerdem werden die Eheleute einander zu Erben, falls der eine Ehepartner vor dem anderen verstirbt.
Diese Folgen der Ehe sieht das Gesetz vor. Es regelt nicht nur Unterhalt und Erbfolge, sondern auch den Zugewinn und die Steuerverteilung. Viele gesetzliche Regelungen lassen sich durch einen Ehevertrag modifizieren.
Für weitere Informationen stehen ihnen Rechtsanwältinnen Nadine Passenheim und Lena Kempf von www.rechts-frage.eu zur Verfügung.
www.rechts-frage.eu ist ein unkompliziertes Tool, um auf schnelle und unkomplizierte Art und Weise eine Antwort auf rechtliche Fragen jeder Art zu bekommen. www.rechts-frage.eu ermöglicht auf seriöse und unbürokratische Weise eine erste Rechtsberatung auch zu familienrechtlichen Rechtsproblemen. Nicht nur das Familienrecht und andere Rechtsgebiete werden von den Rechtsanwältinnen bedient, sondern auch Vertragsgestaltungen jeglicher Art werden von ihnen auf www.rechts-frage.eu vorgenommen. Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: rechtsfrage
Datum: 20.05.2014 - 21:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1062015
Anzahl Zeichen: 3294
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Passenheim
Stadt:
Hannover
Telefon: 0511 67 957217
Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1373 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verliebt, verlobt, verheiratet! - Die Rechtsfolgen der Verlobung und der Ehe"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
www.rechts-frage.eu (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Elternzeit – Elterngeld – Betreuungsgeld – wichtige Tipps für Eltern und werdende Eltern Wenn sich Nachwuchs ankündigt, steht die Freude darüber natürlich erst einmal im Vordergrund. Dennoch müssen sich die Eltern auch darum kümmern, wer wie lange mit dem Baby zu Hause bleibt. Wer nim
Freitag, 13.06.2014 - die neue Widerrufsbelehrung gilt ab heute ...
Freitag, 13.06.2014 - die neue Widerrufsbelehrung gilt ab heute Fluch oder Segen? Aus der Sicht des Händlers wird die neue Widerrufsbelehrung sicherlich als beides betrachtet. Endlich wurde in der ganzen EU eine einheitliche Widerrufsbelehrung geschaffen. Dies wirkt gerade im Onlinegeschäft, be
Hilfe, mein Kind ist krank - hilfreiche Tipps für berufstätige Eltern ...
Hilfe, mein Kind ist krank – hilfreiche Tipps für berufstätige Eltern Alle berufstätigen Eltern haben die Situation schon einmal erlebt. Über Nacht kündigt sich Fieber oder Brechdurchfall bei dem Nachwuchs an. Am nächsten Tag ist ein wichtiges Meeting, bei dem man unabkömmlich ist. Und n
Weitere Mitteilungen von www.rechts-frage.eu
Ich fordere zu kollektiven Widerstand auf, weil Grundgesetz Artikel 20a nicht eingehalten wird. ...
An den Deutschen Bundestag Petitionsausschuss Platz der Republik 1 11011 Berlin - Für Ihre Unterlagen - Persönliche Daten des Hauptpetenten Anrede Herr Name Gumnor Vorname Michael Titel Anschrift Wohnort Düsseldorf Postleitzahl 40233 Straße und Hausnr. Lindenstraße 47 Land/Bundes
Hilfe, mein Kind ist krank - hilfreiche Tipps für berufstätige Eltern ...
Hilfe, mein Kind ist krank – hilfreiche Tipps für berufstätige Eltern Alle berufstätigen Eltern haben die Situation schon einmal erlebt. Über Nacht kündigt sich Fieber oder Brechdurchfall bei dem Nachwuchs an. Am nächsten Tag ist ein wichtiges Meeting, bei dem man unabkömmlich ist. Und n
Der Massenmord an Tieren verletzt einen genauso, wie ein Massenmord an Menschen. ...
An den Deutschen Bundestag Petitionsausschuss Platz der Republik 1 11011 Berlin - Für Ihre Unterlagen - Persönliche Daten des Hauptpetenten Anrede Herr Name Gumnor Vorname Michael Titel Anschrift Wohnort Düsseldorf Postleitzahl 40233 Straße und Hausnr. Lindenstraße 47 Land/Bundes
Was dürfen Vermieter mit der Mietkaution machen? ...
Was dürfen Vermieter mit der Mietkaution/Mietsicherheit machen? Sobald ein Umzug ansteht, weiß jeder, dass beim neuen Vermieter eine Mietkaution zu zahlen ist. Es ist fast normal geworden, dass diese in Höhe von drei Monatskaltmiete zum Beginn des Mietverhältnisses an den Vermieter zu zahlen




