Sarah Connor: Unzulässige Bildveröffentlichung
ID: 1064413
wir zeigen an, dass wir die Sängerin Sarah Connor vertreten.
Namens und in Vollmacht unserer Mandantin teilen wir mit:
Es werden zur Zeit Fotografien unserer Mandantin angeboten, die
diese im Urlaub am Strand liegend abbilden. Die Fotografien zeigen
unsere Mandantin in ihrem geschützten Privatbereich im Urlaub mit
Mitgliedern ihrer Familie im Bikini am Strand von Barcelona, Spanien.
Die Bilder sind versteckt von einem Paparazzo aufgenommen worden.
Die Veröffentlichung dieser Bilder stellt u.a. einen
schwerwiegenden Eingriff in die Privat- und Intimsphäre unserer
Mandantin dar. Die Veröffentlichung und auch der Weitervertrieb der
Fotografien sind daneben auch strafrechtlich relevant. Unsere
Mandantin hat daher u.a. einen Anspruch auf Unterlassung der
Veröffentlichung und Verbreitung von Abbildungen ihrer Person gemäß
§§ 823 II, 1004 BGB i.V.m. §§ 22, 23 KUG.
Wir gehen davon aus, dass diese Aufnahmen weiter angeboten werden.
Wir fordern Sie auf, es zu unterlassen, die Aufnahmen zu
veröffentlichen oder zu verbreiten oder dies durch Dritte besorgen zu
lassen. Wir sind beauftragt, gegen jedwede Veröffentlichung der
Aufnahmen umfassend vorzugehen.
Die Veröffentlichung und Verbreitung der Aufnahmen verstößt
überdies auch gegen die Ziffer 8 des Pressekodex des Deutschen
Presserates. Wir appellieren daher auch an Ihre journalistische
Verantwortung und fordern Sie auf, von der Veröffentlichung der
Aufnahmen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Heinz Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Heinz & v. Rothkirch
Rechtsanwälte
AP: RA Heinz oder RA v. Rothkirch
Tel.: 0421 222100
Mail: info@medien-kanzlei.eu
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Datum: 26.05.2014 - 14:22 Uhr
Sprache: Deutsch
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