ESF Förderprogramm ? unternehmensWert: Mensch
ID: 1065093
Die Förderung basiert auf der Rahmenrichtlinie für thematische ESF-Projektförderungen. Der Projektzeitraum endet spätestens am 31. Dezember 2014.
Das Ministerium unter der Leitung von Bundesministerin Andrea Nahles fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Beratungsmaßnahmen zur Stärkung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern sowie zur Fachkräftesicherung insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Förderung basiert auf der Rahmenrichtlinie für thematische ESF-Projektförderungen. Der Projektzeitraum endet spätestens am 31. Dezember 2014.
Zwei Phasen des Förderprogramms
Das Programm sieht insgesamt zwei Förderphasen vor. In 16 Modellregionen sind regionale Beratungsstellen eingerichtet, in denen sich KMU seit Oktober 2012 beraten lassen können. Im Rahmen der Erstberatung sollen die formalen Voraussetzungen für die Förderung geklärt werden; außerdem muss herausgearbeitet werden, wie das betreffende Unternehmen konkret unterstützt werden kann, um sich attraktiver für Arbeitnehmer zu machen. In der Regel wird nach der Erstberatung ein Beratungsscheck ausgestellt.
In der zweiten Förderphase können KMU einen zertifizierten Fachberater konsultieren und ein in den folgenden vier Handlungsfeldern angesiedeltes Programm in Anspruch nehmen:
Strategische Personalführung
Chancengleichheit und Diversität
Arbeitsfähigkeit und Gesundheit
Wissen und Kompetenz
Ziel der Fachberatung ist es, die KMU für zukünftige Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu sensibilisieren und sie bei der Entwicklung und Umsetzung einer Personalpolitik, die der demographischen Entwicklung der Gesellschaft und den verschiedenen Lebensphasen der Arbeitnehmer (Familiengründung) Rechnung trägt.
Antragsberechtigte
Förderfähig sind KMU mit weniger als 250 Beschäftigten mit Sitz und Arbeitsstätte in der Bundesrepublik. Ferner müssen Sie eine erfolgreiche Erstberatung in der 1. Förderphase durchlaufen haben. Des Weiteren muss es sich um ein relativ junges Unternehmen handeln; es darf nicht älter als 5 Jahre alt sein. Die KMU müssen darüber hinaus über mindestens einen vollzeitbeschäftigten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer verfügen. Nicht förderfähig in der zweiten Phase sind sind juristische Personen des privaten Rechts mit einer öffentlichen Beteiligung von mehr als 50%. Darüber hinaus gilt die Rahmenrichtlinie für thematische Projektförderungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
Zusammengefasst müssen die KMU folgende 5 Voraussetzungen erfüllen:
weniger als 250 Beschäftigte
Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
maximal 5 Jahre alt
mindestens ein vollzeitbeschäftigter sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter
erfolgreiche Erstberatung
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den entstehenden Beratungskosten. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der von den zertifizierten Fachberatern in Rechnung gestellten Kosten. Gefördert werden jedoch maximal 15 Beratertage.
Antragsverfahren
Zur Beantragung der Förderung müssen sich die förderfähigen KMU bis Mai 2014 an eine der regionalen Beratungsstellen wenden. Eine aktuelle Übersicht der Beratungsstellen ist online unter www.esf.de einsehbar. Anträge können auch direkt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gestellt werden.
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Datum: 27.05.2014 - 14:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Andreas Schilling
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