Michael Oehme: Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen
In Deutschland sind Extragebühren bei Privatkrediten verboten – anders als in Österreich. Doch ein aktuelles Urteil löst rege Diskussionen aus…
1.Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat eine entsprechende Klausel im Preisaushang einer Bank für unzulässig erklärt.
2.Wurde entschieden, dass betroffene Kunden nun Anspruch auf Rückzahlung haben.
Deutschen Banken ist es nämlich nicht erlaubt, beim Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Anders verhält es sich im Nachbarland Österreich: Hier gibt es keine gesetzliche Grundlage, beim Abschluss werden meist zwischen ein und drei Prozent der Kreditsumme verlangt. Demnach würde eine ähnliche Regelung die Banken in Österreich vermutlich schwer treffen. Sollte dies jedoch zutreffen, will der Verein für Konsumentenschutz eine Verbandsklage prüfen. Ob der Oberste Gerichtshof die Meinung des Bundesgerichtshofes teilt, ist unklar.
Durch eine entsprechende Regelung in Österreich würde eine Einnahmequelle erodieren und die finanzielle Situation der Banken würde sich im schlimmsten Fall weiter zuspitzen. Des Weiteren setzt die Bankenabgabe im Inland und in Zentral- und Osteuropa viele Kreditinstitute unter Druck. Immer häufiger wird vor einer enormen Verschlechterung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit gewarnt. Österreichs Banken sind laut einer Studie sogar stärker von der Regulierung in der EU betroffen als die Banken anderer Länder. Ein generelles Verbot von Bearbeitungsgebühren könnte die unabhängigen Kreditvermittler in Österreich schwer treffen: Wenn sie für ihre Vermittlungsleistungen nämlich im Gegenzug keine Gebühren mehr kassieren, könnten sie zukünftig eine Vermittlungsgebühr von den Kunden verlangen. PR-Spezialist und Finanzmarktexperte Michael Oehme ist optimistisch: „Es wurde höchste Zeit, dass höchstrichterliche Stellen hier einen Riegel vorgeschoben haben. Überhaupt sollte es Kreditnehmern deutlich einfacher gemacht werden, die Konditionen bei Krediten besser vergleichen zu können."
Weitere Informationen unter http://www.michael-oehme.blogspot.de/
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Michael Oehme, Dipl. Betriebswirt (FH) hat sich nach Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst und bei einem Bertelsmann-Unternehmen 1996 als Werbe- und Kommunikationsberater (Spezialisierung Finanzsektor) selbständig gemacht. Er war zudem über mehrere Jahre Chefredakteur des Fachmagazins Finanzwelt sowie Alleinvorstand des Verbands Deutscher Medienfonds. Als Journalist und Fachbuchautor arbeitet er zudem für mehrere Medien. Bei Veranstaltungen ist er ein gefragter Referent und Moderator.
Michael Oehme
Multergasse 2a
CH-9004 St. Gallen
Tel: +41 71 226 6554
E-mail: kontakt(at)cpr-ag.ch
http://www.cpr-ag.ch
Datum: 28.05.2014 - 12:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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