Rheinische Post: Bundesfamilienministerium: Lediglich 30 Prozent der Mütter und Väter nehmen Elternzeit nacheinander
ID: 1065943
gleichzeitig Elterngeld, lediglich ein Anteil von 30 Prozent der
berechtigten Mütter und Väter nehmen ihre Elternzeit nacheinander.
Das geht aus der Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine
Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, die der in Düsseldorf
erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe) vorliegt.
Demnach kehren Frauen zumeist nicht früher in den Beruf zurück,
während sich der Vater um das Kind kümmert. Außerdem sei der Anteil
von Paaren, die sich die Elternzeit gleichberechtigt zu je sieben
Monaten aufteilen, nach wie vor verschwindend gering. Nur 1,5 Prozent
der beiden Elternteile bleiben jeweils sieben Monate zu Hause, heißt
es in dem Papier. Hingegen nehmen knapp 80 Prozent der Männer
lediglich zwei Monate Elternzeit, 92 Prozent der Frauen aber zehn bis
zwölf Monate. Für Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) ist
die Ursache klar: "Männer befürchten, dass sie, wenn sie Elternzeit
nehmen oder das länger als die zwei Monate, berufliche Nachteile
erfahren." Zum Vatertag sagte sie der "Rheinischen Post": "Wir müssen
diese Rollenbilder aufbrechen, dass Väter für das Einkommen zuständig
sind und die Mütter für die Familie."
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.05.2014 - 00:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1065943
Anzahl Zeichen: 1480
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 241 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Bundesfamilienministerium: Lediglich 30 Prozent der Mütter und Väter nehmen Elternzeit nacheinander"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).