Ratten mindern Miete/Gericht hielt in einem extremen Fall eine Reduzierung um 80 Prozent für angeme

Ratten mindern Miete/Gericht hielt in einem extremen Fall eine Reduzierung um 80 Prozent für angemessen (FOTO)

ID: 1066691

(ots) -
Zeitweise muss es in einer Mietwohnung wirklich wie in einem
Gruselfilm ausgesehen haben. Die Ratten gingen aus und ein, nichts
war vor ihnen sicher und überall fanden sich ihre
Hinterlassenschaften. Da half nur noch eine massive
Schädlingsbekämpfung durch Experten. Sie legten Köder in der Wohnung
aus, brachten Spurenstaub auf dem Boden an und sperrten drei Räume
(Küche, Wohn- und Arbeitszimmer) vorübergehend komplett. Ein normales
Wohnen war unter solchen Umständen nicht mehr möglich. Die Mieterin
minderte ihre monatlichen Zahlungen für diesen Zeitraum um 80
Prozent, was nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der
LBS später auch gerichtlich bestätigt wurde. Der Eigentümer hatte
zuvor behauptet, die Mieterin sei selbst mitverantwortlich für die
Rattenplage, weil sie die Terrassentüre ständig habe offen stehen
lassen. Das sah die Justiz nicht so. Es müsse dem Nutzer einer
Wohnung schon gestattet sein, die Türe zur Terrasse zu öffnen, das
falle eindeutig unter den vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung.
(Amtsgericht Dülmen, Aktenzeichen 3 C 128/12)



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de



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Datum: 02.06.2014 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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