Rheinische Post: Krankenkassen sollenüber eigene Beitragserhöhungen und günstigere Angebote der Konkurrenz informieren müssen
ID: 1067934
erheben oder diese erhöhen, sollen ihre Mitglieder in gesonderten
Schreiben darüber informieren müssen. Wenn eine Kasse mit ihren
Beiträgen über dem Durchschnitt liegt, soll sie zudem ihre
Versicherten auf die günstigere Konkurrenz hinweisen müssen. Dies
geht aus einem Änderungsantrag für das neue Finanzierungsgesetz der
Krankenkassen hervor, der der in Düsseldorf erscheinenden
"Rheinischen Post" (Mittwochausgabe) vorliegt. Der Antrag soll am
Mittwoch im Gesundheitsausschuss beschlossen werden. Auch eine
Aufklärung über das Sonderkündigungsrecht der Mitglieder ist
vorgesehen. CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn begrüßte die Einigung
in der großen Koalition. "Wir wollen auch in Zukunft einen
Preis-Wettbewerb bei den Krankenkassen", sagte er der Zeitung.
KONTEXT
Die große Koalition will mit dem GKV-Finanzstrukturgesetz, das
Anfang 2015 in Kraft treten soll, die Finanzierung der Krankenkassen
auf neue Füße stellen. Die Kassen bekommen faktisch ihre
Beitragsautonomie zurück. Je nach eigener Finanzlage können sie
künftig Zusatzbeiträge bei ihren Mitgliedern einfordern, die anteilig
vom Einkommen erhoben werden. Die pauschalen Zusatzbeiträge gehören
dann der Vergangenheit an.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.06.2014 - 00:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1067934
Anzahl Zeichen: 1523
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 241 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Krankenkassen sollenüber eigene Beitragserhöhungen und günstigere Angebote der Konkurrenz informieren müssen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).