Online-Händler aufgepasst: Neues Widerrufsrecht
(PresseBox) - Am Freitag, 13. Juni 2014, tritt das neue Verbraucherschutzrecht in Kraft. Alle Onlinehändler und Unternehmer, die ihre Waren und Dienstleistungen im Internet anbieten, sind gut beraten, zu diesem Stichtag auch ihre Internetseiten anzupassen. Vor allem muss die neue Widerrufsbelehrung verwendet werden. Zu befürchten ist, so Heike Cloß, IHK Saarland, dass nicht alle Unternehmen ihre Onlineshops zeitlich umstellen. Dies ist jedoch erforderlich, da der Gesetzgeber keine Übergangsfrist vorgesehen hat. Damit drohen Abmahnungen und Kosten für die betroffenen Onlinehändler. Dies gilt es zu vermeiden, so Cloß. Alle Onlinehändler sind gut beraten, am Stichtag ihre Muster-Widerrufsbelehrung zu ändern und ihrer Belehrungspflicht gegenüber Verbrauchern nachzukommen.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 10.06.2014 - 16:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1070471
Anzahl Zeichen: 791
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
516 mal aufgerufen.
Unter dem Motto "heimat shoppen – Impulse für die Stadtentwicklung von morgen" finden am kommenden Wochenende, Freitag, 12. und Samstag, 13. September die bundesweiten Aktionstage der mittlerweile größten Initiative zur Stärkung des ...
Das saarlandweite Unterstützungsangebot „KMU Runder Tisch“ bewährt sich auch in der zweiten Projektphase als wirksames Instrument zur Krisenbewältigung: Seit Anfang 2024 haben 150 Unternehmen – überwiegend Klein- und Kleinstbetriebe – Hil ...
Eine jetzt vorgelegte Studie der Wirtschaftsberatungsgesellschaft Frontier Economics zeigt, dass der Umbau des Energiesystems hin zu Klimaneutralität in seiner jetzigen Ausgestaltung langfristig zu erheblichen Kostenbelastungen für Unternehmen und ...