Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Ablehnung einer Stellenbewerberin wegenÜbergewichts
ID: 1071814
als Bewerber abgelehnt wird, weil er aus Sicht eines Arbeitgebers zu
dick oder zu dünn, zu groß oder zu klein ist, dem geschieht rein
formal kein Unrecht. Solche Auswahlkriterien äußerlicher Art fallen
in der Regel nicht unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG). Moralisch mag man über solche Personalentscheidungen
diskutieren können, aber sie verstoßen nicht gegen Gesetze. Kein
Unternehmen stellt eine schwer übergewichtige Hostess für
Messeauftritte ein, und ein nur 1,75 Meter großer Mann braucht sich
beim Wachbataillon der Bundeswehr gar nicht erst zu bewerben. Wer
hier keine Berücksichtigung findet, wird nicht diskriminiert, sondern
entspricht einfach nicht dem Anforderungsprofil. Im konkreten Fall
stellt sich natürlich die Frage, warum eine 1,70 Meter große und 83
Kilogramm schwere Frau nicht für eine Patientenorganisation arbeiten
sollte. Die Betroffene hätte sich nach dem Verlauf des
Bewerbungsgespräch besser gefragt, ob sie nach dem für diesen
Arbeitgeber überhaupt tätig sein will, statt vor Gericht zu ziehen.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.06.2014 - 21:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1071814
Anzahl Zeichen: 1352
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 315 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Ablehnung einer Stellenbewerberin wegenÜbergewichts"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).