Ohoven: Bundesrat muss Mittelstand bei Bürokratiekosten entlasten
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für Unternehmen von jährlichen Bürokratiekosten im dreistelligen
Millionenbereich auf den Weg bringen. Nach Belastungen durch
Rentenpaket und Mindestlohn wäre dies ein dringend notwendiges
Signal, dass die Politik den Mittelstand nicht völlig aus dem Blick
verloren hat." Dies erklärte Mario Ohoven, Präsident des
Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft e. V. (BVMW), zur
heutigen Abstimmung im Bundesrat über eine Länderinitiative Sachsens.
Mit dem Gesetzentwurf des Freistaates zur Rückverlagerung der
Zahlungsfrist der Sozialversicherungsbeiträge soll die im Jahr 2005
beschlossene Vorverlagerung der Fälligkeit zurückgenommen werden.
Diese hatte mehrfache Berechnungen der Sozialversicherungsbeiträge
notwendig gemacht. Dadurch wurden den Unternehmen jährliche
Bürokratiekosten im dreistelligen Millionenbereich zusätzlich
aufgebürdet.
"Die Vorverlagerung der Fälligkeit ist ein teurer
Schildbürgerstreich: Jedes Unternehmen muss eine doppelte
Lohnbuchhaltung führen. Eine vorläufige zur Vorabüberweisung und eine
endgültige am Monatsende, um genau zu ermitteln, wie hoch die zu
leistenden Sozialversicherungsbeiträge sind", kritisierte der
Mittelstandspräsident. Im Ergebnis müssen die Unternehmen 24 statt
zwölf Lohnabrechnungen erstellen.
Die Ländervertreter haben heute die Chance, eine deutliche
Entlastung von bürokratischen Kosten für den Mittelstand auf den Weg
zu bringen. "Sachsens Initiative verdient die Unterstützung aller
Länder im Bundesrat. Wir müssen zur bewährten Regelung einer
einmaligen monatlichen Abrechnung zurückkehren. Parteipolitische
Spielchen auf dem Rücken des deutschen Mittelstands sind fehl am
Platz", betonte Ohoven.
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BVMW
Eberhard Vogt
Pressesprecher
Tel.: 030 53 32 06 20
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Datum: 13.06.2014 - 10:50 Uhr
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