Rheingas: Erstmals mehr als eine halbe Million Autogas-Fahrzeuge zugelassen
ID: 1072047
Viertel aller Pkw mit alternativem Antrieb fahren mit Autogas
Zum 1. Januar 2014 waren in Deutschland 500.867 Autogas-Fahrzeuge
zugelassen. Damit sind hierzulande erstmals mehr als eine halbe
Million Pkw mit diesem alternativen Kraftstoff unterwegs. Nach den
aktuellen Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes folgten die übrigen drei
alternativen Antriebsarten - 85.575 Hybrid-, 79.065 Erdgas- und
12.156 Elektro-Fahrzeuge - mit weitem Abstand.
Autogas führt demnach in diesem jungen Marktsegment mit einem
Anteil von knapp drei Viertel aller Automobile weiterhin
unangefochten, während sich für Erdgas- und Hybrid-Fahrzeuge nur
jeweils etwa jeder achte Fahrer entscheiden konnte. Das Schlusslicht
mit 1,8 Prozent bildet der immer noch nicht ausgereifte E-Betrieb.
Diese Entwicklung hat einen guten Grund. Im Vergleich zu Benzin
und Diesel ist Autogas, das meist als LPG angeboten wird, unschlagbar
günstig. Die Preise liegen seit Monaten konstant unter 80 Cent pro
Liter. Hinzu kommt: Das Tankstellennetz ist längst flächendeckend
ausgebaut. Bereits an fast 7.000 Stationen - nahezu jeder zweiten
Tankstelle in Deutschland - erhält man inzwischen den preisgünstigen
Kraftstoff. Und auch in den meisten Nachbarländern ist die Versorgung
gesichert.
Mit LPG-Antrieb ins Plus: Steuerermäßigung bis mindestens 2018
Besonders vorteilhaft: Die meisten Benziner lassen sich problemlos
für den Autogas-Betrieb umrüsten. So passt der kaum mehr als 5 kg
schwere Tank mühelos in die Reserveradmulde im Kofferraum. Wer dafür
rund 2.500 Euro in eine Autogas-Anlage investiert, fährt schon, so
eine Berechnung des Autogas-Anbieters Rheingas, nach etwa 40.000
Kilometern ins Plus - und spart dann bei jeder Tankfüllung bares
Geld.
Da Autogas nahezu schadstofffrei verbrennt und nur wenig CO2
ausstößt, leistet es nicht nur einen wichtigen Beitrag zur
Energiewende im Straßenverkehr, sondern unterstützt auch nachhaltig
die Ziele der Bundesregierung zur Luftreinhaltung. Die im
Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Steuerermäßigung, die
zunächst noch bis 2018 gilt, sollte daher schnellstmöglich umgesetzt
werden.
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Datum: 13.06.2014 - 12:05 Uhr
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