Botschaften von Jesus genießen als Texte Urheberrechtsschutz

Botschaften von Jesus genießen als Texte Urheberrechtsschutz

ID: 1072499

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Urteil vom 13.5.2014, Az: 11 U 62/13, entschieden, dass auch religiöse oder spirituelle Texte, die aus aktiven Wachträumen stammen und aufgezeichnet werden, urheberrechtlich geschützt sind.



(firmenpresse) - Sachverhalt

Ein deutscher Verein hatte Textpassagen aus dem Buch "A Course in Miracles" ohne Genehmigung einer amerikanischen Stiftung, die die Nutzungsrechte an diesem Buch besaß, im Internet veröffentlicht.


Der streitgegenständliche Text stammte von einer amerikanischen Professorin für Psychiatrie, die den Text in den 1960er Jahren in aktiven Wachträumen von Jesus von Nazareth empfangen habe und ihn in einem Buch niedergeschrieben hatte, das sie zum amerikanischen Copyright-Register angemeldet hatte.

Die Stiftung klagte gegen den deutschen Verein auf Unterlassung ob und obsiegte Auch in erster Instanz vor dem Landgericht. Gegen diese Entscheidung legte der beklagte Verein Berufung ein.

Entscheidung des OLG

Der beklagte Verein argumentierte im Berufungsverfahren, dass der Text nicht urheberrechtlich geschützt sein könne, da die Professorin nicht Urheberin des Textes gewesen sein könne, da es sich um eine reine Niederschrift eines von Jesus vorgegebenen Textes gehandelt habe. Somit habe die Professorin lediglich als Gehilfin oder Schreibkraft ohne jeden individuellen persönlichen Gestaltungsspielraum, also als eine Art Werkzeug, fungiert.

Das OLG lehnte im Ergebnis die Argumentation des Beklagten ab und wies die Berufung zurück.

Die amerikanische Klägerin könne urheberrechtliche Ansprüche in Deutschland gegen den beklagten Verein geltend machen, da das Werk eines amerikanischen Staatsangehörigen auch in Deutschland Urheberrechtsschutz nach deutschem Urheberrecht aufgrund eines Übereinkommens zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15.1.1892 genieße. Dies gelte auch unabhängig davon, ob das Werk in den USA noch Urheberrechtsschutz genieße (BGHZ 70, 268 - Buster-Keaton-Filme).

Der Klägerin stehe auch ein Unterlassungsanspruch gemäß § 97 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz zu, da sie als Rechtsnachfolgerin die urheberrechtlichen Nutzungsrechte von der Urheberin, der amerikanischen Professorin, erworben habe. Entgegen der Ansicht des Beklagten sei die Professorin als Verfasserin des Textes nämlich auch Urheberin des Textes gewesen. Sie habe nicht lediglich als Gehilfin fungiert, sondern den nach dem Urheberrecht geschützten tatsächlichen Schaffensvorgang, den „schöpferischen Realakt“ (OLG, 13.5.14, Az: 11 U 62/13), selbst ausgeführt.



Es sei allgemein anerkannt, dass auch Werke, die auf jenseitigen Inspirationen basierten, dem menschlichen Empfänger zuzurechnen seien. Bei dem rechtlich geschützten Vorgang des Erschaffens des Werkes, komme es nicht auf den geistigen Zustand des Werkschaffenden an. Danach könnten auch „Geistesgestörte, Hypnotisierte und in Trance befindliche Personen Urheber sein“ (so das OLG, 13.5.14, Az: 11 U 62/13).

Es komme auch nicht darauf an, ob das Werk letztendlich aufgrund metaphysischer Einflüsse entstanden sei, solange es von einem Menschen mit individuellem persönlichen Gestaltungsspielraum geschaffen worden sei.

Die Entscheidung des OLG ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob es eine endgültige Entscheidung des BGH geben wird.

Fazit

In dieser Entscheidung wird deutlich, dass es im Urheberrecht ausschließlich auf den Realakt des Erschaffens eines Werkes und darauf ankommt, ob in dem Werk eine individuelle schöpferische Gestaltung zum Ausdruck kommt. Allerdings muss der betreffende Urheber bei einer tatsächlichen Rechtsdurchsetzung dennoch geschäftsfähig sein, was psychisch kranken Personen in der Regel verwehrt ist.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft ist eine Wirtschaftskanzlei mit einer Spezialisierung im Bereich des Geistigen Eigentums (Marken-, Design-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Urheberrecht) und des Wettbewerbsrechts. Darüber hinaus berät die Kanzlei in wirtschaftsrechtlichen Bereichen, wie Handels- und Gesellschaftsrecht, Zoll-, Außensteuer- und Steuerstrafrecht, Internationales Vertrags-, Lizenz-, Vertriebs-, IT- und Social-Media-Recht sowie bei Unternehmensgründungen auch mit Auslandsbezug und bei Fragen der Bilanzierung von geistigem Eigentum. Ferner angeschlossen ist eine eigene Mahn- und Zwangsvollstreckungsabteilung.

Die Kanzlei vertritt und berät seit Jahren national und international tätige Unternehmen u.a. der Schuh-, Leder-, Möbel-, Werbe-, IT- und Software-, Pharma-, Energie- und Luftfahrtbranche etc.



PresseKontakt / Agentur:

WAGNER Rechtsanwälte webvocat® Partnerschaft,
Großherzog-Friedrich-Straße 40, 66111 Saarbrücken,
Tel. 0681 / 95 82 82-0, Fax 0681 / 95 82 82-10,
Email: wagner(at)webvocat.de
Internet: www.webvocat.de, www.geistigeseigentum.de, www.markenschützen.de, www.designschützen.de, www.ideenschützen.de



drucken  als PDF  Warum braucht man einen Erklärfilm? 15.000 Besucher bewunderten 3.833 Hunde und 240 Katzen
Bereitgestellt von Benutzer: webvocat
Datum: 16.06.2014 - 08:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1072499
Anzahl Zeichen: 3887

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Daniela Wganer LL.M.
Stadt:

Saarbrücken


Telefon: 0681/9582820

Kategorie:

Marketing & Werbung


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 1035 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Botschaften von Jesus genießen als Texte Urheberrechtsschutz "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Arbeitsrecht: Auch Arbeitsverträge sind Allgemeine Geschäftsbedingungen: Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Arbeitsvertrag ist unzu ...
Nach der zu dieser Entscheidung gleichnamigen Pressemitteilung Nr. 48/17 sieht das Bundesarbeitsgericht eine unzulässige unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sprich im Arbeitsvertrag. Wird danac

Markenrecht: „I BIMS“ und „VONG“ im Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen ...
Im Juni 2016 hat sich nun eine Werbeagentur aus dem nordrhein-westfälischen Lünen Markenrechte an den Zeichen „I BIMS“ und „VONG“ schützen lassen. Gegenstand der Markenanmeldung sind mit "I bims" und "vong" die beiden wichtigsten Elemente der so genannten "Vong&qu

Wettbewerbsrecht: OLG Hamburg zum Inverkehrbringen von Gesichtscremes in irreführender Verpackungsgröße ...
Das OLG hat somit die erste Instanz (LG Hamburg, Urteil vom 27. Januar 2015, Az.: 312 O 51/14) nicht bestätigt. Die Richter der Vorinstanz sahen in den streitgegenständlichen Verpackungen gerade keine Irreführung der Verbraucher, da unter anderem kein Grund zur Annahme bestehe, dass die angesproc


Weitere Mitteilungen von WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft


Warum braucht man einen Erklärfilm? ...
Mit Erklärfilmen Dienstleistungen, Produkte und Marken transparenter machen Solche Erklärfilme werden über Internet-Videoplattformen verteilt und haben hohe Akzeptanz bei den Kunden. Allerdings nur, wenn sie geschickt aufgebaut und professionell gestaltet sind. In diesen Fällen macht es soga

Mit der MEDIAGROUP zurÜbertragung der WM gut gerüstet ...
Der Ball rollt und die ganze Welt ist gespannt: Wer wird Fußball-Weltmeister 2014 in Brasilien, einem Land, in dem Fußball fast eine Religion ist? Jedes Spiel, jedes Interview soll natürlich zu den Fußballfans in aller Welt transportiert werden. Eine technische Herausforderung, für die sich vi

15.000 Besucher bewunderten 3.833 Hunde und 240 Katzen ...
Mit rund 15.000 Besuchern aus ganz Deutschland hat die Erfurter Veranstaltung rund um Hund und Katze ihren Ruf als eines der wichtigsten Events für Fans und Fachleute bestätigt. "Die exzellente Mischung aus hochkarätigen Wettbewerben, fachlicher Beratung und vielen Publikumsevents macht die

3. Frühjahrstagung Telemedizin - NRW als Wegbereiter für Telemedizin ...
Unter dem Motto "Fair verteilt! Finanzierungsmodelle und Strategien für die Telemedizin" luden DGTelemed und ZTG gestern zur "3. Frühjahrstagung Telemedizin" nach Düsseldorf ein. Auf der Agenda standen Fragen nach der Kostenübernahme telemedizinischer Angebote, nach dem fina


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z