Ostthüringer Zeitung: Sylvia Clemens kommentiert: Helm im eigenen Interesse
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tragen? Noch konnte keine Studie das eindeutig nachweisen. Gleichwohl
gibt es Unfallberichte, die belegen, dass die Verletzungen gestürzter
Radfahrer schlimmer ausgefallen wären, hätte kein Helm den Kopf beim
Aufprall geschützt.
So zwiespältig die Aussagen der Fachleute zur Schutzfunktion des
Fahrradhelms sind, so verschieden sind die Auffassungen von
Radfahrern zum Sinn des Kopfschutzes. Gesetzlich vorgeschrieben ist
die Helmpflicht nicht. Zwingend für einen Anspruch auf Schadenersatz
bei unverschuldetem Unfall ist sie nach dem aktuellen Urteil des
Bundesgerichtshofes auch nicht. Verfechter der Helmpflicht mögen
schäumen. Fest steht jedoch, dass sich jeder Radfahrer in seinem
eigenen Interesse dafür entscheiden kann, Helm zu tragen. Wer Helm
als uncool empfindet, wird schwer zu überzeugen sein. Insgesamt aber
nimmt die Zahl der Helm-Befürworter zu. Die Bundesanstalt für
Straßenwesen berichtet von langsam steigender Akzeptanz über alle
Altersgruppen. Ganz vorn dabei natürlich die Gruppe der Kinder. Die
bekommen selbst von Anti-Helm-Eltern von klein auf den Kopfschutz
verpasst - und empfinden ihn als völlig selbstverständlich. Bleibt
diese Selbstverständ- lichkeit erhalten, erübrigt sich die
Diskussion um pro und contra Helm von ganz allein.
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Datum: 17.06.2014 - 22:49 Uhr
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