Euro Grundinvest wechselt den Besitzer

Euro Grundinvest wechselt den Besitzer

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Euro Grundinvest wechselt den Besitzer



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Euro-Grundinvest-AG.html Nach der Vertriebsplattform dima24.de hat Malte Hartwieg nun offenbar auch die Immobilienfirma Euro Grundinvest verkauft. Neuer Besitzer soll ein Unternehmen aus der Schweiz sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Malte Hartwieg hat ein stolzes Firmenimperium aufgebaut. Dazu gehört das Emissionshaus Selfmade Capital, die Holding Nitro Invest mit den Emissionshäusern Euro Grundinvest, New Capital Invest und Panthera sowie bis vor wenigen Wochen auch noch die Vertriebsplattform dima24.de.

Euro Grundinvest legte u.a. verschiedene geschlossene Immobilienfonds auf. Alleinige Gesellschafterin war die Nitro Invest GmbH, die nach dem Verkauf aber nur noch einen Anteil von fünf Prozent an der Euro GrundInvest Unternehmensgruppe hält. Das berichtet "Fonds professionell". Erst vor wenigen Wochen hatte sich Malte Hartwieg auch von der Vertriebsplattform dima24.de getrennt.

Bei einigen Unternehmen aus dem Firmenkomplex ist es in letzter Zeit nicht wirklich rund gelaufen. So sollen Anleger, die in Emirates-Fonds von Selfmade Capital oder New Capital Invest (NCI) investiert haben, vergeblich auf ihr Geld warten. Probleme bei der Auszahlung wurden auch offiziell eingeräumt. Die Anleger wurden aber auch aufgefordert, bis Ende 2014 auf Forderungen zu verzichten, um Insolvenzen der Fonds zu vermeiden.

In der Zwischenzeit wurden dima24.de und nun offenbar auch Euro Grundinvest verkauft. Über die Hintergründe dieser Transaktionen lässt sich nur spekulieren - aber auf jeden Fall ist es auffällig, dass die Verkäufe genau in den Zeitraum fallen, in denen die Anleger stillhalten sollen. Zur Beruhigung der Anleger tragen die Verkäufe sicher nicht bei.

Anleger, die der aktuellen Entwicklung misstrauen und um ihr Geld fürchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz vorliegen und diese dann geltend machen. Schadensersatzansprüche können unter anderem aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Auch Prospekthaftung kommt in Betracht, wenn die Angaben im Emissionsprospekt falsch, irreführend oder unvollständig sind.



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Datum: 18.06.2014 - 10:10 Uhr
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