Bundesregierung beschließt 3. Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan
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Darüber hinaus gibt der 3. Nationale Energieeffizienz-Aktionsplan einen Überblick über den wachsenden Markt für Energiedienstleistungen (z. B. Energieaudits und Gebäudesanierungen) in Deutschland und der hier zu erwartenden zukünftigen Entwicklung.
Mit der Vorlage des Aktionsplans erfüllt die Bundesregierung ihre Berichtspflicht, die in der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) festgelegt ist. Zusätzlich erfüllt der Bericht einige spezifische Berichtspflichten im Rahmen der EED.
Energieeffizienz ist die zweite, wichtige Säule der Energiewende. In einem eigenen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - die Ziele, Instrument, Finanzierung und Verantwortung einzelner Akteure zusammenfassen.
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Datum: 18.06.2014 - 15:38 Uhr
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Energie & Umwelt
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