Weltflüchtlingstag 2014: Bildungschancen von Flüchtlingskindern verbessern
ID: 1074227
Kreuz, der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge und
der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge mahnen
die Bundesregierung anlässlich des morgigen Weltflüchtlingstages, die
Bildungschancen von Flüchtlingskindern zu verbessern.
"Eine allgemeine Schulpflicht und damit auch das Recht aller
Flüchtlingskinder auf Schulbesuch unabhängig von ihrem
Aufenthaltsstatus ist dringend geboten. Bildung ist Kinder- und
Menschenrecht zugleich, denn sie verhindert Armut und Ausbeutung und
legt den Grundstein für ein selbstbestimmtes, chancenreiches Leben",
betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
"Bildungschancen von Flüchtlingskindern müssen innerhalb
Deutschlands flächendeckend gesichert werden. Mancherorts sind
Sprachförderkurse schlecht zu erreichen oder werden gar nicht
angeboten. Dadurch wird ein erfolgreicher Schulbesuch oft verhindert.
Der Zugang zu Bildungsangeboten darf aber nicht davon abhängen, in
welchem Bundesland Flüchtlingskinder untergebracht sind", erklärt die
Vizepräsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Donata Freifrau Schenck
zu Schweinsberg.
"Auch wenn nicht alle Flüchtlingskinder auf Dauer in Deutschland
bleiben, sind wir verpflichtet, ihre Entwicklung durch Bildung zu
unterstützen und ihnen dadurch Teilhabemöglichkeiten zu eröffnen.
Dieses Gut nehmen sie überall mit hin", so Michael Löher, Vorstand
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
"Auch an berufsvorbereitenden Maßnahmen müssen junge Flüchtlinge
teilnehmen können. Oft benötigen sie Unterstützung beim Eintritt in
das Arbeits- und Erwerbsleben. Eine Berufsausbildung darf nicht an
der Finanzierung scheitern", fordert Vsevolod Kirstein,
Vorstandsmitglied des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige
Flüchtlinge.
Der Schulbesuch von Flüchtlingskindern ist in den Bundesländern
unterschiedlich geregelt. In einigen gilt die Schulpflicht nicht für
die Kinder ausreisepflichtiger Eltern, in anderen gilt sie erst drei
oder sechs Monate nach Einreise. Außerdem greift sie fast durchweg
nur bis zum 16. Lebensjahr, danach besteht meist die
Berufsschulpflicht. Berufsschulen bieten aber keinen
Deutschunterricht für junge Flüchtlinge an. Auch die
Ausbildungsförderung ist mit Problemen verbunden: Nehmen junge
Flüchtlinge an einer BAFöG-fähigen Maßnahme teil, erlischt ihr
Anspruch auf Sozialhilfe. Gleichzeitig haben viele keinen Anspruch
auf BAFöG-Leistungen.
Demgegenüber garantiert Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention
auch Flüchtlingskindern das Recht auf Bildung und Chancengleichheit.
Flüchtlingskinder von Bildung auszugrenzen, ist ein Verstoß gegen die
Kinderrechte. Die Bundesregierung ist gemäß UN-Kinderrechtskonvention
verpflichtet, die bildungspolitische Gleichberechtigung junger
Flüchtlinge konsequent durchzusetzen.
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Datum: 19.06.2014 - 10:30 Uhr
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